„Beihilfe zum Mord an Russen“
: Nach umstrittener FAZ-Frage von Michael Martens: Moskau bittet deutsche Justiz um Prüfung

Die russische Botschaft hat sich wegen einer umstrittenen Frage eines FAZ-Journalisten an die Berliner Staatsanwaltschaft gewandt. Sie bittet um eine rechtliche Einschätzung.
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red/epd
Berlin, Frankfurt a.M.
Russische Botschaft in Berlin: ARCHIV - 14.05.2025, Berlin: Die russische Botschaft Unter den Linden. (zu dpa: «Sprengstoff-Drohne in Leipzig: Russland sieht «Provokation»») Foto: Soeren Stache/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die russische Botschaft in Berlin hat sich zum Fall des Balkan-Korrespondenten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), Michael Martens, an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt (Archivfoto).

Soeren Stache/dpa
  • Russische Botschaft wendet sich wegen FAZ-Frage an die Staatsanwaltschaft Berlin.
  • Hintergrund ist die Frage an Selenskyj, wie Europa „mehr russische Soldaten töten“ könne.
  • Die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht – es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Moskau vermisst eine öffentliche Entschuldigung und nennt mögliche Straftatbestände.
  • Die Botschaft behält sich Schritte in Russland vor, Tass meldet Ermittlungen gegen Martens.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die russische Botschaft in Berlin hat sich zum Fall des Balkan-Korrespondenten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), Michael Martens, an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten. „Hier ist ein entsprechendes Schreiben eingegangen“, teilte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag auf Anfrage mit und bestätigte damit eine entsprechende Mitteilung der Botschaft.

Bei einer Pressekonferenz am 8. August in Belgrad hatte der FAZ-Journalist den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr russische Soldaten zu töten“. Der FAZ-Verlag erklärte später, die Frage sei „missverständlich formuliert“ gewesen und äußerte Bedauern.

Botschaft vermisst öffentliche Entschuldigung

Die russische Botschaft hatte am Mittwoch erklärt, angesichts der Äußerungen „bezüglich der Möglichkeit einer 'Beihilfe zum Mord an Russen' sowie des Fehlens einer öffentlichen Entschuldigung“ scheine es, dass die von Martens verwendeten Formulierungen „bewusst und vorsätzlich gewählt wurden“. Man habe sich an die Staatsanwaltschaft Berlin gewandt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten, ob die Äußerungen „Anhaltspunkte für Straftatbestände nach Paragrafen 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, öffentliche Billigung von Straftaten)“ enthielten.

Gesetzliche Pflicht zur Prüfung eines Anfangsverdachts

Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärte, sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege. „Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend. Hiermit ist nicht die Aufnahme von Ermittlungen verbunden. Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagte der Sprecher dem epd.

Die russische Botschaft betonte, man behalte sich außerdem das Recht vor, gegen Martens „die verfügbaren rechtlichen Mittel“ der russischen Strafverfolgungsbehörden einzusetzen. Die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass hatte zuvor berichtet, dass gegen Martens in Russland wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt werde.