Besoldung: Beamte erhalten Kindergeld und Zulage im Doppelpack

Noch zeitgemäß? In deutschen Amtsstuben wird angeblich immer noch viel gestempelt und gefaxt – und großzügig bezahlt.
dpa„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagt die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer. „Für dieselbe Tätigkeit kann ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder.“ Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne. Die Behauptung, Staatsdiener würden ein „doppeltes Kindergeld“ beziehen, hält sich indes hartnäckig, entspricht so aber nicht ganz den Tatsachen.
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Die Bezeichnung „doppeltes Kindergeld“ ist etwas irreführend und führt oft zu Missverständnissen. Zutreffend ist vielmehr, dass Beamtinnen und Beamte neben den gewöhnlichen staatlichen Vergünstigungen und dem regulären Kindergeld zusätzlich einen sogenannten Familienzuschlag kassieren. Dieser Zuschlag stellt jedoch kein zweites Kindergeld dar, sondern ist ein gesetzlich geregelter Bestandteil ihrer Besoldung.
Warum bekommen Beamte zum Kindergeld noch Kinderzuschlag?
Beim Familienzuschlag handelt es sich um eine ergänzende Auszahlung zum Grundgehalt. Er soll die besondere Rolle sowie die Verantwortung von Staatsdienern würdigen und Familien finanziell entlasten. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe, der Kinderzahl sowie dem jeweiligen Bundesland bzw. dem Bund als Dienstherrn. Anders als das steuerfreie Kindergeld muss der Familienzuschlag jedoch voll versteuert werden.
„Doppeltes Kindergeld“ für Beamte?
Der Eindruck eines „doppelten Kindergelds“ entsteht, weil Beamte beide Zahlungen – das Kindergeld und den Familienzuschlag – parallel erhalten. Dennoch handelt es sich um zwei rechtlich getrennte Instrumente mit unterschiedlicher Zielsetzung und steuerlicher Handhabung.
Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht Beamten beides zu – ab dem dritten Kind sogar deutlich mehr als in der Vergangenheit. Verantwortlich dafür ist das Alimentationsprinzip, bei dem dem Gesetzgeber weitgehend die Hände gebunden sind. Die wichtigste Stellschraube für die Allgemeinheit besteht darin, Neuverbeamtungen außerhalb des Sicherheitsbereichs (wie Polizei und Zoll) auf ein Minimum zu beschränken.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag für Beamte?
Die Höhe der Leistung ist variabel und kann pro Kind über 1000 Euro betragen. Es wird ein spezifischer Satz gezahlt, der an die Besoldungsstufe gekoppelt ist. Während die Beträge für die ersten zwei Kinder zum Teil relativ überschaubar sind, fallen sie ab dem dritten Kind deutlich höher aus. Zudem existieren Abweichungen zwischen den Ländern und dem Bund. Sind beide Elternteile verbeamtet, wird der Zuschlag keineswegs doppelt gewährt, sondern aufgeteilt: Jeder Elternteil bekommt die Hälfte.
Arbeitet ein Beamter in Teilzeit, verringert sich der Familienzuschlag entsprechend im Verhältnis zur verringerten Arbeitszeit. In jedem Fall sind Beamte im Vergleich zu übrigen Beschäftigten – selbst innerhalb des öffentlichen Diensts – klar im Vorteil. Zwar erhielten Tarifangestellte unter dem alten BAT-System ebenfalls Zuschläge für die Familie, durften dann aber nicht zusätzlich Kindergeld beantragen. Fälle, in denen Angestellte dennoch versuchten, beide Leistungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zu beziehen, führten regelmäßig zu Strafverfahren wegen Betrugs.

LBV Baden-Württemberg.
dpa„Dienstverhältnis“ statt Arbeitsvertrag
Heute ist diese Unklarheit beseitigt: Der alte BAT wurde vom TvÖD abgelöst, in dem sämtliche Familienzuschläge gestrichen sind. Das Alimentationsprinzip greift seitdem ausschließlich für Beamte. Die juristische Begründung dahinter wirkt fast skurril: Beamte erbringen im rechtlichen Sinne keine „Arbeit“, sondern stehen in einem lebenslangen Treueverhältnis zum Staat – ganz unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung. Deswegen ist ihnen im Unterschied zu Angestellten auch das Streiken verboten.
Eine besonders scharfe Rüge für die aktuelle Besoldungspraxis kommt derweil von Staats- und Verwaltungsrechtler Ulrich Battis (Berlin). In seinen viel beachteten Gutachten zur Beamtenalimentation weist Battis auf einen fundamentalen Denkfehler der Politik hin: Der Gesetzgeber versuche seit Jahren, das verfassungswidrig niedrige Grundgehalt vieler Beamtengruppen schönzurechnen, indem er das Geld primär über immer höhere Familienzuschläge verteilt. Battis meint, dass verfassungsrechtlich primär das Amt selbst angemessen bezahlt werden müsse – der Familienstatus sei dabei nachrangig. Wenn der Staat den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung nur noch über Kinder- und Familienzulagen herstelle, verzerre er das Gefüge.

