STZ+STZ+BGH-Urteil gegen KZ-Sekretärin
: Auch ohne Uniform eine Täterin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig bestätigt.
Von
Christian Rath
Stuttgart
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Die Angeklagte 2022 bei der Verhandlung vor dem Landgericht Itzehoe.

dpa/Christian Charisius