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: Staatstrojaner: Wenn der Staat zu weit geht

Das Gesetz zu Staatstrojanern ist nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Und doch hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber nun seine Grenzen aufgezeigt, findet Autorin Rebekka Wiese.
Kommentar von
Rebekka Wiese
Stuttgart
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Der Staat darf mitlesen, was in privaten Chats ausgetauscht wird – aber nur, wenn es um die Verfolgung besonders schwerer Straftaten geht.

Silas Stein/dpa