Drohnenangriffe vor Bulgarien
: Wann müsste die NATO gegen Russland eingreifen?

Vor der bulgarischen Schwarzmeerküste sind erneut Handelsschiffe von Drohnen getroffen worden. Die Regierung in Sofia vermutet Russland hinter den Angriffen und hat die NATO um Unterstützung gebeten.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Drohnenangriffe in Bulgarien: HANDOUT - 13.10.2026, Bulgarien, Varna: Dieses von Moreto.net via AP zur Verfügung gestellte Foto zeigt den Rettungsschlepper «Mizar» der bulgarischen Marine, der in der Nähe des Schiffes «Azov Concord» zu sehen ist. Vier Seeleute, die aus dem von einer Drohne angegriffenen und gesunkenen Schiff «HS Dignity» gerettet wurden, warten auf ihren Transport zum Hafen von Varna. Foto: Uncredited/Moreto.net via AP/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

Drohnenangriffe in Bulgarien: Dieses Foto zeigt den Rettungsschlepper «Mizar» der bulgarischen Marine, der in der Nähe des Schiffes «Azov Concord» zu sehen ist. Vier Seeleute, die aus dem von einer Drohne angegriffenen und gesunkenen Schiff «HS Dignity» gerettet wurden, warten auf ihren Transport zum Hafen von Varna,

Uncredited/Moreto.net via AP/dpa

Die jüngsten Drohnenangriffe im Schwarzen Meer verschärfen die Spannungen zwischen Russland und der NATO. Am Dienstag (13. Oktober) wurden zwei Handelsschiffe vor der bulgarischen Küste von Drohnen getroffen. Eines der Schiffe sank, elf Besatzungsmitglieder wurden zunächst vermisst. Auf dem zweiten Schiff wurden fünf Menschen leicht verletzt. Bereits eine Woche zuvor waren zwei Frachter in der Region angegriffen worden.

Bulgariens Ministerpräsident Rumen Radew verurteilte die Angriffe und wandte sich an die NATO sowie die Europäische Union. Die bulgarische Regierung vermutet Russland hinter den Attacken. Eindeutige Beweise für die Urheberschaft liegen bislang allerdings nicht öffentlich vor.

Wann müsste die NATO gegen Russland eingreifen?

Entscheidend ist Artikel 5 des NATO-Vertrags. Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Unterstützung, wenn ein Bündnispartner einen bewaffneten Angriff erleidet. Ein solcher Angriff wird als Angriff auf alle Mitglieder betrachtet.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die NATO bei jedem militärischen Zwischenfall automatisch in einen Krieg eintritt. Ob ein Vorfall als bewaffneter Angriff im Sinne des Bündnisvertrags gilt, muss anhand der konkreten Umstände beurteilt werden.

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Auch eine Aktivierung von Artikel 5 würde nicht zwangsläufig bedeuten, dass NATO-Staaten unmittelbar militärisch gegen Russland vorgehen. Jedes Mitglied entscheidet selbst, welche Maßnahmen es zur Unterstützung des angegriffenen Landes für erforderlich hält. Dazu kann militärische Gewalt gehören, sie ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Was genau ist passiert?

Bulgarien gehört seit 2004 zur NATO. Die betroffenen Handelsschiffe wurden jedoch außerhalb der bulgarischen Hoheitsgewässer in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone angegriffen.

In dieser Meereszone besitzt Bulgarien bestimmte wirtschaftliche Rechte, etwa zur Nutzung natürlicher Ressourcen. Sie gehört aber nicht zum bulgarischen Staatsgebiet. Ein Angriff auf ein ausländisches Handelsschiff in dieser Zone ist deshalb nicht automatisch einem bewaffneten Angriff auf Bulgarien gleichzusetzen.

Hinzu kommt, dass die Verantwortung für die Drohnenattacken noch nicht zweifelsfrei geklärt ist. Die bulgarische Regierung hält eine russische Beteiligung für wahrscheinlich. Russland hat eine Verantwortung bislang nicht eingeräumt.

Die NATO müsste daher nicht nur die Schwere und die Umstände eines Angriffs bewerten, sondern auch klären, ob tatsächlich ein Bündnispartner im Sinne des NATO-Vertrags angegriffen wurde.

Was passiert, wenn die Sicherheit eines NATO-Staates bedroht ist?

Schon bevor ein möglicher Bündnisfall eintritt, können sich NATO-Staaten auf Artikel 4 des Nordatlantikvertrags berufen. Dieser sieht gemeinsame Beratungen vor, wenn ein Mitglied seine Sicherheit, politische Unabhängigkeit oder territoriale Unversehrtheit bedroht sieht.

Solche Beratungen bedeuten noch keinen Kriegseintritt. Sie können aber zu konkreten Schutzmaßnahmen führen, beispielsweise zu einer verstärkten Luftraumüberwachung, zusätzlichen Luftverteidigungssystemen oder einer größeren militärischen Präsenz in der Region.

Bulgarien hat nach den jüngsten Angriffen bereits Unterstützung bei der Überwachung und Drohnenabwehr angefordert. Auch die Zusammenarbeit mit Rumänien und der Türkei soll verstärkt werden. Beide Länder gehören ebenfalls zur NATO und grenzen an das Schwarze Meer.