Ex-Bundespräsident Wulff: Schwiegermutter soll Sylt-Urlaube bezahlt haben

Christian Wulff und seine Ehefrau Bettina. Ihre Mutter soll die Sylt-Urlaube finanziert haben.
dapdHamburg - Die Schwiegermutter von Ex-Bundespräsident Christian Wulff soll nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ dessen umstrittene Sylt-Aufenthalte finanziert haben. Wulffs heutige Ehefrau Bettina habe die Kosten für die Urlaube 2007 und 2008 aus Geldgeschenken ihrer Mutter beglichen, nachdem der Filmproduzent David Groenewold die Beträge zunächst ausgelegt haben soll. Das berichtete der „Spiegel“ am Sonntag vorab unter Berufung auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Aufhebung der Immunität des Bundespräsidenten.
Mit dieser Darstellung der Geschehnisse verteidige sich Wulff im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilnahme. Wulff selbst hatte stets behauptet, Groenewold die Kosten für die Urlaube in bar zurückerstattet zu haben. Laut „Spiegel“ hegte die Staatsanwaltschaft Hannover aber Zweifel daran, weil die Rückerstattung nicht mit den Bargeldabhebungen von einem der Konten Wulffs übereinstimmte. Dies erkläre Wulff nun mit den Geldgeschenken seiner heutigen Schwiegermutter.
Auf dapd-Anfrage wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Hans-Jürgen Lendeckel, am Sonntag keine Einzelheiten zu den laufenden Ermittlungen bekannt geben. „Wir geben den Antrag auf Aufhebung der Immunität nicht öffentlich wieder“, sagte er. Bereits am Mittwoch hatte jedoch auch die „Financial Times Deutschland“ berichtet, dass die Ermittler die Verteidigungslinie Wulffs in mehreren Punkten in Zweifel ziehen. Wulff war am 17. Februar als Bundespräsident zurückgetreten. Am tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft den Bundestag um Aufhebung der Immunität des Staatsoberhauptes gebeten.
Ermittler in Beweisnot?
Dem „Spiegel“ zufolge geht aus dem Antrag unter anderem hervor, dass Bettina Wulff ein Weihnachten 2007 erhaltenes Geldgeschenk ihrer Mutter von 2500 Euro in bar bis zu einem Sylt-Urlaub im August 2008 aufgehoben haben soll. Mit diesem Geld habe sie Groenewold die vorgestreckten Kosten von 1540 Euro erstattet. Das Magazin berichtet, dass der Staatsanwaltschaft diese lange Aufbewahrung der Geldscheine „zumindest wirtschaftlich als unvernünftig“ erscheine, da Wulffs Konten im Juli 2008 um mehr als 10.000 Euro überzogen gewesen seien.
Diese „konkreten Umstände“ begründeten nach Ansicht der Staatsanwälte den Anfangsverdacht, dass Wulff tatsächlich von Groenewold „für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen“ eingeladen wurde und die Kostenerstattungen erfunden sind. Der „Spiegel“ mutmaßt, dass die Darstellung Wulffs die Ermittler aber womöglich in Beweisnot bringt. Denn um ihn und Groenewold anklagen zu können, müssen sie den Nachweis führen, dass entgegen der Darstellung der Beteiligten kein Bargeld übergeben wurde.