Kein Suff mehr an Schienen: Bahn will striktes Alkoholverbot in Bahnhöfen - Kann das funktionieren?

In Zukunft wird man in Bahnhöfen „durstig“ bleiben: Ein Mann hält an einem Bahnsteig sein Feierabendbier in der Hand und wartet auf den Zug (Archivbild).
Imago/Gottfried Czepluch- Die Bahn plant ein Alkoholkonsumverbot an 5.400 Bahnhöfen – schrittweise bis „15. Oktober 2026“.
- Starttermine: Ab „1. September“ gelten Berlin Hbf, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig als alkoholfrei.
- Ausnahmen gelten in Gastronomieflächen, Mitführen in verschlossenen Taschen bleibt erlaubt.
- Verstöße führen zum Platzverweis, bei Wiederholung droht Hausverbot; Vorplätze zählen teils dazu.
- In Fernzügen bleibt Alkohol erlaubt, regional gibt es teils Verbote; Durchsetzung gilt als schwierig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) hat einen einfachen und für Liebhaber eines „guten Tropfens“ wohl unzumutbaren Ratschlag parat: Trinken Sie überhaupt keinen Alkohol! Jeder Tropfen C2H6O – das ist die chemische Formel für Ethanol oder Äthylalkohol, gemeinsprachlich auch Alkohol genannt – schadet! Auch in Maßen sei Alkohol nicht gesund, lautet das Experten-Credo.
Es gebe keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum, warnt die Fachgesellschaft. „Alkohol ist eine psychoaktive Droge“, die als Ursache von mehr als 200 negativen gesundheitlichen Folgen wie Krankheiten und Unfällen identifiziert worden sei.
Kein Alkohol mehr in Bahnhöfen: Funktioniert das?
Dass Alkohol enthemmt und oft zu aggressiverem Verhalten führt, wissen auch Beschäftigte der Deutschen Bahn. Die Berichte über Probleme mit betrunkenen Reisenden sind Legion. Das Bahn-Management will nun mit harter Hand gegensteuern und in 5400 Stationen bundesweit das Trinken von alkoholischen Getränken innerhalb von Bahnhöfen verbieten.
Die Ankündigung sorgt für großes Aufsehen. Gewerkschaften und der Fahrgastverband Pro Bahn halten die Maßnahme grundsätzlich für richtig. So könne das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste und auch der Beschäftigten verbessert werden.
Ankündigen und Verbieten kann man viel. Doch wie genau soll das Verbot ausgestaltet werden? Wird es Ausnahmen geben? Und verkauft die Bahn dann in ihren eigenen Zügen bald auch keinen Alkohol mehr? Eine Übersicht über die wichtigsten Fragen.
Was plant die Bahn?
Der bundeseigene Konzern plant ein sogenanntes Alkohol-Konsumverbot in allen Stationen. Das Verbot soll im Rahmen des Hausrechts eingeführt werden. „Dafür sind in den nächsten Wochen lokale Anpassungen von Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig“, teilt die Bahn mit.
Die neue Regel soll bundesweit gelten und bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden. Schon ab dem 1. September werden laut Konzern der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei sein.
Gibt es bereits Alkohol-Konsumverbote an Bahnhöfen?
Ja, in mehr als 30 Bahnhöfen deutschlandweit, darunter in den Hauptbahnhöfen Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Die Bahn teilt weiter mit, dass sie bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht habe.
„In den Modellprojekten konnte gezeigt werden, dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot auch dazu beiträgt, Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern, wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof.“ Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl für Reisende und der Reinigungsaufwand gehe zurück.

Auf einem Schild vor dem Parkplatz am Hauptbahnhof Hamburg wird auf das Alkohol- und Waffenverbot hingewiesen.
Imago/Hanno BodeWelche Ausnahmen wird es geben?
Vom Verbot ausgenommen sei das Trinken von Alkohol innerhalb der Gastro-Angebote an Bahnhöfen, teilte die Bahn mit. Auch das Mitführen von Alkohol in verschlossenen Taschen oder aus Einkäufen soll weiterhin gestattet bleiben.
Gilt das Alkoholkonsumverbot auch auf den Vorplätzen?
Das lässt sich nicht generell sagen. „Das Alkoholkonsumverbot gilt im gesamten Bahnhofsbereich inklusive Bahnsteige und Zuwegungen. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der DB gehören“, heißt es seitens der Bahn. Gleichzeitig könne es aber auch Ausnahmen bei den Bahnhöfen geben, wenn zum Beispiel die Gebäude nicht der Deutschen Bahn gehören.

Teure Folgen durch Vandalismus Massive Zerstörungswut führte zu Glasbruch wie hier an einer Informationstafel für Reisende auf einem Bahnhof.
Imago/Gottfried CzepluchWelche Konsequenzen drohen, wenn man erwischt wird?
Laut DB gibt es einen sofortigen Platzverweis für alle, die beim illegalen Alkoholkonsum erwischt werden. „Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus“, heißt es.
Gilt das Verbot künftig auch in Zügen?
In den Fernzügen der Bahn gebe es derzeit keine Pläne, ein generelles Alkoholverbot einzuführen, teilt ein Konzernsprecher mit. In den Bordbistros verkauft die Bahn selbst alkoholische Getränke. Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken, „sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden“. Das A und O sei die gegenseitige Rücksichtnahme.
Im Regionalverkehr gibt es den Angaben zufolge keine bundeseinheitliche Regelung. Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, untersagten den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell. Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle, könne generell des Zugs verwiesen werden.
Kann solch ein Verbot konsequent durchgesetzt werden?
Das ist wohl der schwierigste Punkt in der Debatte. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung ist oder ob das Verbot bereits eine ausreichende, abschreckende Wirkung hat. Beispiel Rauchen: Seit vielen Jahren darf in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen nur an ausgewiesenen Stellen gequalmt werden. Auch daran halten sich nicht alle Leute, aber wohl doch die meisten.
Alexander Poitz von der Gewerkschaft der Polizei geht nicht davon aus, dass die konsequente Durchsetzung des Alkoholverbots möglich ist. Dafür gebe es zu wenig Personal bei der Bundespolizei, die zusammen mit der DB Sicherheit dafür zuständig sein dürfte. „Wir sind gebunden in Veranstaltungen, Großveranstaltungen und Grenzkontrollen mit der Bundespolizei. Das wird schwer, das umzusetzen“, betont der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzendev.
Grundsätzlich hält Poitz das Alkoholkonsumverbot aber für gerechtfertigt und macht sich für eine Ausweitung auch auf alle Züge stark. „Es macht keinen Sinn, an den Bahnhöfen ein Alkoholverbot umzusetzen und dann aber in der Bahn selbst Alkohol konsumieren zu dürfen.“

Leere Schnapsflaschen liegen an einer Haltestelle am Bahnhof Bautzen in Sachsen auf dem Bahnsteigpflaster.
mago/pictureteamWas tut die Bahn bisher für die Sicherheit an Bahnhöfen?
Die Deutsche Bahn hat im Januar auf Wunsch von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ein Programm für mehr Sicherheit und Sauberkeit speziell an Bahnhöfen gestartet. Dabei will die Bahn an 25 ausgewählten Stationen mehr Sicherheitskräfte einsetzen. Mit der Bundespolizei arbeitet der Konzern eigenen Angaben zufolge daran, weitere Bahnhöfe mit Kameras und Videotechnik auszustatten. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.
In den Zügen können die Beschäftigten auf freiwilliger Basis Bodycams tragen und in brenzligen Situationen einschalten. Zudem werden sogenannte Doppelbesetzungen getestet, damit Zugbegleiter zum Beispiel nicht alleine Tickets kontrollieren müssen.
Die Bahn überwacht die Züge und Bahnhöfe mit Tausenden Kameras, allein in den Stationen sind es bundesweit rund 11.000 Stück. Sie arbeitet daran, die Aufnahmen der Kameras in den Zügen in Echtzeit an die Verkehrszentrale weiterleiten und per KI auswerten zu lassen.
Einer Auswertung des Interessenverbands Allianz pro Schiene zufolge ist die Zahl der Straftaten an Bahnhöfen in Deutschland im vergangenen Jahr zurückgegangen. Allerdings habe es aber mehr Angriffe auf Bahn-Beschäftigte gegeben. (mit dpa/Fabian Nitschmann/Matthias Arnold)
