Kürzung beim Wohngeld geplant: Das kommt auf Empfänger zu

Beim Wohngeld soll eingespart werden.
Robert Michael/dpaDas Wohngeld soll zum 1. Januar 2027 neu geregelt werden. Das Bundeskabinett hat dafür den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Ziel ist nach Regierungsangaben, den Bundeshaushalt zu stabilisieren und den Verwaltungsaufwand in den Wohngeldbehörden zu senken. Im Haushaltsentwurf 2027 sind für das Wohngeld rund 1,8 Milliarden Euro Bundesmittel eingeplant, zugleich sollen durch die Reform ab 2027 Einsparungen erzielt werden.
Was ändert sich für Empfänger?
Für Empfängerinnen und Empfänger kann die Reform spürbare Folgen haben. Vorgesehen ist, das Wohngeld ab Inkrafttreten des Gesetzes abzusenken. Dazu soll die bisher vorgesehene Erhöhung des Wohngeldes ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Auch die Einkommensberechnung und einzelne Freibeträge sollen angepasst werden. Der Sozialverband Deutschland fasst den Referentenentwurf so zusammen, dass das Leistungsniveau des Wohngeldes abgesenkt und der Kreis der Leistungsberechtigten verringert werden soll.
Konkret bedeutet das: Einige Haushalte dürften künftig weniger Wohngeld bekommen, andere könnten ganz aus dem Bezug herausfallen. Nach Angaben des SoVD geht Bundesbauministerin Verena Hubertz davon aus, dass rund ein Drittel der mindestens 1,24 Millionen Wohngeldhaushalte künftig nicht mehr wohngeldberechtigt sein wird. Der Verband verweist außerdem darauf, dass Bund und Länder ab 2029 jeweils um rund 1,08 Milliarden Euro jährlich entlastet werden sollen.
Halbierung der Heizkostenübernahme
Besonders wichtig für viele Haushalte ist die geplante Halbierung der Heizkostenkomponente. Diese Komponente war eingeführt worden, um höhere Energiekosten abzufedern. Wird sie gekürzt, trifft das vor allem Mieterinnen und Mieter, die wenig Einfluss auf den energetischen Zustand ihrer Wohnung oder die Heizungsanlage haben. Der SoVD kritisiert deshalb, dass ausgerechnet Haushalte mit ohnehin geringen finanziellen Spielräumen stärker belastet würden.
Auch Rentner und Familien betroffen
Auch Rentner könnten besonders betroffen sein. Laut SoVD besteht rund die Hälfte aller Wohngeldhaushalte aus Rentnerinnen und Rentnern. Sie könnten Einkommensverluste häufig nicht durch zusätzliche Erwerbsarbeit ausgleichen. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung sei für viele ältere Menschen wegen des angespannten Wohnungsmarktes und persönlicher Belastungen kaum realistisch.
Für Familien kann die Reform ebenfalls Folgen haben. Der SoVD warnt, dass mit dem Wegfall des Wohngeldanspruchs auch der Anspruch auf Kinderzuschlag entfallen könne. Nach Berechnungen der Bundesregierung führe dies zu Minderausgaben beim Kinderzuschlag von rund 65 Millionen Euro jährlich.
Nicht betroffen sein sollen bereits bewilligte Bescheide. Sie laufen nach Regierungsangaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter, in der Regel zwölf Monate, in Ausnahmefällen 24 Monate. Für neue Bescheide ab 2027 könnten dann aber die geänderten Regeln gelten.
