Landtagswahl Sachsen-Anhalt
: Fristen und Termine - Alles, was man zur Briefwahl wissen muss

Wer bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt per Brief wählen möchte, sollte folgende Fristen, Termine und Regeln kennen.
Von
Daniel Steiger
Magdeburg
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Stimmzettel: ARCHIV - 03.06.2024, Berlin: Ein Mann wählt auf einem Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament per Briefwahl. (zu dpa: «Briefwahl in Berlin: Zahl der Anträge ist gestiegen») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Was gibt es bei der Briefwahl in Sachsen-Anhalt zu beachten?

Sebastian Gollnow/dpa

Wenn am kommenden Sonntag, 6. September, in Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl gerufen wird, haben viele Wähler ihr Kreuz schon gemacht - per Brief. Bis wann muss dieser in die Post? Bis wann kann ich noch Briefwahl beantragen? Wie sicher ist die Briefwahl? - Hier gibt es alle Infos zur Briefwahl.

Bis wann kann man Briefwahl bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt beantragen?

Viele Gemeinden bieten auf ihrer Internetseite, evtl. auch über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit, den Wahlschein mit einem Online-Formular zu beantragen.

Wahlscheinanträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden. Im Antrag sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie ggf. eine abweichende Anschrift (z. B. eine Urlaubsadresse) anzugeben. Ein Grund für die Briefwahl muss nicht mitgeteilt werden. Ein Wahlschein kann bis spätestens 4. September 2026, 15.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wann muss der Brief spätestens in die Post?

Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief spätestens am 3. September 2026 (3. Tag vor der Wahl) absenden. Das empfiehlt die Landeswahlleitung in Sachsen-Anhalt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs ist der Briefwähler verantwortlich.

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Wie wähle ich in Sachsen-Anhalt überhaupt per Brief?

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist die Erst- und/oder Zweitstimme auf dem Stimmzettel anzukreuzen und der Stimmzettel anschließend in den weißlichen Stimmzettelumschlag zu legen und zuzukleben. Der Wahlschein muss vom Wähler persönlich mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen werden, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde. Dazu wird die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen. Anschließend ist der weißliche Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag zu legen, ebenso der unterschriebene Wahlschein. Auch der hellrote Wahlbriefumschlag ist dann zuzukleben. Die Anschrift der Gemeinde ist bereits auf dem hellroten Wahlbriefumschlag aufgedruckt.

Wahlschein verloren? - Kann man trotzdem Briefwahl machen?

Ja, auch in diesem Fall ist eine Briefwahl noch möglich. Ist der beantragte Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen, kann bis Samstag, 5. September 2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu muss bei der Gemeinde ein Antrag gestellt und der Wahlschein abgeholt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt, um die Möglichkeit einer missbräuchlichen „Doppelwahl“ auszuschließen. Ein neuer Wahlschein wird nur ausgestellt, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat.

In besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist eine Beantragung der Briefwahl – durch einen Bevollmächtigten – auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Eine entsprechende Vollmacht ist vom Wahlberechtigten zu erteilen.

Wie sicher ist die Briefwahl in Sachsen-Anhalt?

Um das Wahlsystem per Brief in Deutschland so sicher wie möglich zu machen, gibt es etliche Sicherungsmechanismen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Was es mit Sperrvermerk, eidesstattlicher Versicherung auf sich hat und wie bei der Briefwahl in Sachsen-Anhalt das Wahlgeheimnis gewahrt wird, hat die Landeswahlleitung in einem Extra-Dokument zusammengetragen. Dieses kann hier als PDF heruntergeladen werden.