STZ+STZ+Mutterschutz nach Fehlgeburten
: Eine Gesetzeslücke, die endlich geschlossen wird

Wer vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleidet, wird keinen einzigen Tag von der Arbeit freigestellt. Dass sich das jetzt ändern soll, ist gut – aber kein allzu großer Verdienst der Parteien, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.
Kommentar von
Rebekka Wiese
Stuttgart
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Fehlgeburten gelten noch immer als Tabuthema – dabei betrifft es viele in Deutschland.

dpa/David Ebener