Nach Anschlag auf CSD
: Grüne und SPD sehen nach Sondersitzung noch „viele offene Fragen“

Gab es Kommunikationsprobleme zwischen Sicherheitsbehörden und Politik vor dem Anschlag am Rande des Berliner CSD? Abgeordnete sehen reichlich offene Fragen rund um die Tat.
Von
dpa
Berlin
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Nach dem Angriff auf CSD in Berlin: ARCHIV - 28.07.2026, Berlin: Trauernde stehen im Tiergarten an einem Baum, an dem unterschiedliche Gegenstände zum Gedenken an die Opfer des Anschlags auf den CSD abgelegt wurden.  (zu dpa: «Mahnwache in Berlin für die Opfer des CSD-Anschlags») Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei dem Anschlag wurde eine Frau getötet, 31 Menschen wurden verletzt.

Sebastian Christoph Gollnow/dpa
  • Nach dem Anschlag am Rand des Berliner CSD sehen Innenpolitiker viele offene Fragen.
  • Grüne und SPD kritisieren fehlende Antworten aus der Sondersitzung des Innenausschusses.
  • Unklar bleibt, warum der als Gefährder eingestufte Täter frei war und was Behörden wussten.
  • Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt – der 21-Jährige wurde von der Polizei erschossen.
  • Dobrindt kündigte eine Chronologie an und fordert schärfere Regeln, etwa Präventivhaft.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei der Aufklärung des tödlichen Anschlags am Rande des Berliner CSD sehen Innenpolitiker im Bundestag noch viele offene Fragen. „Die Sondersitzung des Innenausschusses hat deutlich gemacht, dass wesentliche Fragen weiterhin unbeantwortet sind“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich. „Warum konnte der Täter trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß bleiben? Welche Erkenntnisse lagen den Behörden vor? Und gab es weitere Beteiligte?“

Dobrindt will Chronologie liefern – bislang fehlt sie aber

Die Abgeordneten hatten fast dreieinhalb Stunden nicht öffentlich getagt, wegen der laufenden Sommerpause in digitaler Sitzung. Zu Gast waren neben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach Angaben von Teilnehmern auch Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen, BKA-Chef Holger Münch, der Präsident der Bundespolizei Dieter Romann sowie Generalbundesanwalt Jens Rommel. Dobrindt sagte den Abgeordneten eine umfassende Chronologie der Ereignisse und des Handelns der Behörden zu.

Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Hakan Demir bleibt vor allem eine große Frage ungeklärt. „Warum hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat? Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: Null Verständnis für das Gerichtsurteil.“ Es brauche jetzt einen geeinten Weg, solche Taten in Zukunft zu verhindern, woran man arbeite.

Täter von Polizei erschossen

In Berlin hatte am 25. Juli der islamistische Attentäter mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere – vermutlich mit einer Machete – attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.

Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt, aber auf freiem Fuß.

Zweifel an Kommunikation der Behörden

Emmerich zweifelt nach der Sitzung an der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Gericht. „Besonders schwer wiegt, dass der Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, die Justiz aber offenbar nicht über alle entscheidenden Informationen verfügte. Dem Gericht lagen die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vor.»

Es müsse nun geklärt werden, wann welche Erkenntnisse vorlagen und wann sie das Gericht nicht erreicht hätten. Erst dann könnten Konsequenzen gezogen werden, verlangte der Grünen-Politiker.

Dobrindt bekräftigte nach der Sitzung seine Forderungen nach Strafverschärfungen. Die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht müssten nachgeschärft werden, verlangte er. „Es braucht eine in ganz Deutschland anzuwendende Präventivhaftregelung, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Es braucht eine ausgeweitete Anordnungsmöglichkeit der Fußfessel bei Gefährdern.“