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: Behandlungsfehler im Krankenhaus: Wo das eigentliche Problem liegt

2024 wurden wieder viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler gezählt. Doch eine Meldepflicht gibt es nicht. Das muss sich ändern, findet Redakteurin Rebekka Wiese.
Kommentar von
Rebekka Wiese
Stuttgart
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Die Technische Krankenkasse zählte im vergangenen Jahr 6431 Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler.

dpa/Oliver Berg