Urteil
: EU-Rekordstrafe für Google

Der Tech-Gigant muss eine milliardenschwere Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission akzeptieren. Verbraucherschützer sehen eine klare Botschaft.
Von
dpa
Luxemburg
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Google Apps

Bei den beanstandeten Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys.

Markus Lenhardt/dpa
  • EuGH bestätigt Rekordstrafe: Google zahlt 4,1 Milliarden Euro wegen Wettbewerbsverstoß.
  • Beanstandet wurden Pflichtpakete vorinstallierter Apps auf Android, inkl. Chrome und Suche.
  • Ziel laut EU-Kommission: Stärkung der dominierenden Stellung der Google-Suchmaschine.
  • Google hält entgegen, das Urteil berücksichtige Investitionen in ein offenes, kostenloses Android.
  • Verbraucherschützer Beuc begrüßen das Urteil – klare Botschaft gegen Machtmissbrauch.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen. Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, bestätigten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Sie wiesen einen Einspruch des US-Technologiekonzerns gegen ein erstinstanzliches EU-Urteil zurück und beendeten damit einen langjährigen Rechtsstreit.

Beherrschende Stellung

Der Vorwurf: Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoß und verhängte 2018 ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen zu stärken.

Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Nach der Entscheidung teilte das Unternehmen mit, dass das Urteil den erheblichen Investitionen nicht ausreichend Rechnung trage, mit denen Google sicherstelle, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibe. Den Großteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine.

Der Chef der Europäischen Verbraucherorganisation Beuc, Augustín Reyna, begrüßte die Entscheidung: „Das heutige Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Marktbeherrschende Unternehmen dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, den Wettbewerb auszuschalten und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken.“