Bundesliga
: Finale Einschätzung: Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig

Das Bundeskartellamt hält die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball in seiner finalen Einschätzung für zulässig – jedoch nur unter einer bestimmten Voraussetzung.
Von
sid
Frankfurt am Main
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BAU // 21.12.2024, Deutschland, Stuttgart, Fußball Bundesliga, Saison 2024/2025, VfB Stuttgart, vs. FC St. Pauli,  Stuttgarter Fans  mit Banner : Die Macht gehärt dem Verein , 50 + 1 muss für immer bleiben

Gemäß den Vorgaben der DFL Deutsche Fußball Liga ist es untersagt, in dem Stadion und/oder vom Spiel angefertigte Fotoaufnahmen in Form von Sequenzbildern und/oder videoähnlichen Fotostrecken zu verwerten bzw. verwerten zu lassen.

Die VfB-Ultras haben bei der 50+1-Regel eine klare Meinung.

Pressefoto Baumann/Julia Rahn
  • Kartellamt billigt die 50+1-Regel – Voraussetzung ist eine konsequente, einheitliche Anwendung.
  • Ausnahmen wie Leverkusen und Wolfsburg sowie die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 brauchen Lösungen.
  • Begründung: Vereinsprägung und Mitgliederbeteiligung rechtfertigen die Beschränkung des Wettbewerbs.
  • Anforderungen: offener Vereinszugang, Beachtung der Regel bei Liga-Abstimmungen, Nachbesserung beim Bestandsschutz.
  • Leverkusen prüft die Einschätzung, RB Leipzig reagiert gelassen; die Liga legt die Umsetzung fest.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Bundeskartellamt hält die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Voraussetzung hierfür sei allerdings, „dass sie konsequent und ohne Unterschiede - sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt - angewendet wird“. Dies teilte die Behörde am Mittwoch nach Abschluss des seit 2018 laufenden Prüfverfahrens mit und blieb damit bei ihrer vorläufigen Einschätzung.

Mit der finalen Bewertung gab das Bundeskartellamt der Bundesliga Hinweise für eine möglichst rechtssichere Anwendung der Regel, nun ist diese mit ihren 36 Klubs gefordert. Vor allem geht es darum, für die bisherigen Ausnahmen Bayer Leverkusen oder VfL Wolfsburg sowie die Sonderfälle RB Leipzig und Hannover 96 Lösungen zu finden. Nach Ansicht der Behörde in Bonn setze die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) voraus, dass langfristig für alle Klubs vergleichbare wettbewerbliche Rahmenbedingungen gelten.

„Keine grundlegenden Bedenken“ bei 50+1-Regel

Die 50+1 Regel beschränke grundsätzlich zwar den wirtschaftlichen Wettbewerb um Investitionen im Profifußball, könne aber „mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation gerechtfertigt werden“, sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes. Es gebe deshalb „keine grundlegenden Bedenken“ bezüglich der seit 1998 im deutschen Fußball verankerten Regel. Zudem bestehe „kein öffentliches Interesse“ zur vollständigen Öffnung der 1. und 2. Bundesliga für Investoren.

Kartellamtschef Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamtes

Oliver Berg/dpa

Allerdings gelte es, zur rechtssicheren Anwendung verschiedene Gesichtspunkte zu beachten. So müsse „bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans“ gesorgt werden, so Mundt. Des Weiteren müsse die Liga „sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden. Drittens sehen wir bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs Nachbesserungsbedarf“, führte der Präsident der Behörde aus.

So reagieren Leverkusen und Leipzig

Ausnahmeklub Bayer Leverkusen kündigte in einer ersten Reaktion an, die Einschätzung des Bundeskartellamts „sorgfältig“ zu prüfen. Ziel sei weiter „eine faire, praktikable und möglichst langfristige Lösung für den gesamten deutschen Profifußball, die zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt“. RB Leipzig zeigte sich nach der Einschätzung „unaufgeregt“.

Wie und in welchem Zeitraum die Bundesliga die Ausgestaltung der 50+1-Regel nun anpasst, liegt in der Verantwortung ihrer Gremien. Die Einschätzung des Bundeskartellamts zeigt lediglich den rechtlichen Rahmen auf und ist nicht bindend.