STZ+STZ+Bildungszeit in Baden-Württemberg
: So gibt es fünf Tage bezahlten Sonderurlaub

Die Bildungszeit garantiert den Beschäftigten in Baden-Württemberg in der Regel bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildung, politische Bildung und für das Ehrenamt. Doch was muss man dabei beachten?
Von
Daniel Gräfe
Stuttgart
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Fünf Tage, um in Brüssel mehr über die Herausforderungen der EU zu erfahren und zu lernen – das wäre mit der Bildungszeit möglich.

imago/Xinhua/imago stock&people