Bisher kein einziges Bußgeld verhängt
: Verstöße gegen 12-Uhr-Tankregel haben für Tankstellenbetreiber im Südwesten keine Folgen

Seit April dürfen Preise an Tankstellen nur einmal pro Tag erhöht werden. Bei Verstößen in Baden-Württemberg wurde bisher kein einziges Bußgeld verhängt.
Von
dpa
Stuttgart
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Geht ganz schön ins Geld: Tanken ist teuer. Die Gewerkschaft NGG Stuttgart will sich deshalb in den Betrieben im Kreis Ludwigsburg und bei Tarifverhandlungen für einen „Wegegeld-Zuschuss für Job-Pendler“ stark machen.

Die hohen Spritpreise sorgen bei Autofahrern für Unmut (Symbolbild).

NGG/Tobias Seifert
  • In Baden-Württemberg wurden Verstöße gegen die 12-Uhr-Tank-Regel bisher nicht geahndet.
  • Die Regel gilt seit dem 1. April, Preis­erhöhungen sind nur einmal täglich erlaubt.
  • SPD-Politikerin Viviane Sigg kritisiert fehlende Sanktionen und späten Datentransfer.
  • Erst seit Mitte August melden Behörden Hinweise auf mögliche Verstöße – Kontrollen sind selten.
  • Nur zwei untere Verwaltungsbehörden führten stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durch.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Tank-Regel gibt es für Tankstellenbetreiber in Baden-Württemberg bisher keine Konsequenzen. Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der SPD im Landtag hervor. Zuvor hatten die „Schwäbische Zeitung“ und der SWR berichtet.

„Seit dem 1. April gilt die 12-Uhr-Regel - in Baden-Württemberg ist bis heute kein einziger Verstoß geahndet worden“, kritisiert Viviane Sigg, verkehrspolitische Sprecherin der SPD. Die Bundesregierung hatte die Regel eingeführt, um den Anstieg der Spritpreise wegen des Iran-Kriegs zu dämpfen. Erst seit Mitte August erhalten die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg dem Wirtschaftsministerium zufolge Hinweise auf Verstöße gegen die Regelung. 

Nur zwei Behörden führten stichprobenartige Kontrollen durch 

„Während Niedersachsen bereits im Juli rund 1.900 Verwarnungen gegen Mineralölunternehmen ausgesprochen hat, hat das Wirtschaftsministerium die Daten des Bundeskartellamts erst Mitte August an über hundert untere Verwaltungsbehörden durchgereicht“, sagt Sigg. Wer die Auswertung solcher Massendaten einfach auf untere Behörden verteile, der organisiere keinen Vollzug, sondern ein Vollzugsversagen.

Für die Überprüfung der Einhaltung der 12-Uhr-Tank-Regelung sind in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden zuständig, also vor allem die Landkreise und Stadtkreise. Nur zwei Behörden haben den Angaben des Ministeriums zufolge mitgeteilt, stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen an Tankstellen durchgeführt zu haben.