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: dm-Geschäftsführer kontert Verdi-Vorwürfe

Die Drogeriemarktkette dm muss vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe eine Niederlage hinnehmen: Die krankheitsbedingte Kündigung eines Ehepaars ist unwirksam. Geschäftsführer Harms erläutert, wie das Unternehmen damit umgeht.
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Hinter der sonst glänzenden Fassade der Drogeriemarktkette dm gibt es helle Aufregung.

Imago/mix1