Einspeisevergütung sinkt im August: Das sind die neuen Beträge

Die Einspeisevergütung sinkt ab übermorgen.
Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpaWer ab August 2026 eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält etwas weniger Geld für eingespeisten Solarstrom. Die Einspeisevergütung sinkt zum 1. August turnusgemäß um ein Prozent.
Für bestehende Anlagen ändert sich nichts. Entscheidend ist das Datum, an dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
So hoch ist die Einspeisevergütung ab August 2026
Die folgenden Vergütungssätze gelten voraussichtlich für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen:
Die Werte ergeben sich aus der gesetzlich vorgesehenen Absenkung um ein Prozent. Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur waren die neuen Sätze zuletzt noch nicht offiziell veröffentlicht. Dort sind derzeit die bis zum 31. Juli 2026 geltenden Beträge aufgeführt.
Was ist der Unterschied zu den bisherigen Beträgen?
Bis zum 31. Juli 2026 erhalten Betreiber kleiner Anlagen bis 10 kWp bei einer Teileinspeisung 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Ab August sind es voraussichtlich 7,70 Cent.
Bei einer Volleinspeisung sinkt der Betrag in dieser Größenklasse von 12,34 auf 12,22 Cent pro Kilowattstunde.
Die finanziellen Auswirkungen bleiben bei einer typischen privaten Anlage überschaubar. Wer beispielsweise 5.000 Kilowattstunden pro Jahr teilweise einspeist, erhält durch die Absenkung rund vier Euro weniger im Jahr.
Wer ist von der Kürzung betroffen?
Die niedrigeren Beträge betreffen nur Anlagen, die ab dem 1. August 2026 neu in Betrieb genommen werden.
Wer seine Anlage spätestens am 31. Juli 2026 in Betrieb nimmt, erhält weiterhin den bisherigen Vergütungssatz. Dieser bleibt für die gesetzliche Förderdauer festgeschrieben. Bei bereits laufenden Anlagen wird die Vergütung ebenfalls nicht nachträglich gekürzt.
Das Bestelldatum oder der Beginn der Montage reichen allerdings nicht aus. Maßgeblich ist die tatsächliche Inbetriebnahme der Anlage.
Was bedeuten Teil- und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung wird der erzeugte Solarstrom zuerst im eigenen Haushalt genutzt. Nur der überschüssige Strom fließt ins öffentliche Netz. Dafür fällt die Vergütung niedriger aus.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist. Dafür gibt es einen höheren Vergütungssatz. Den benötigten Haushaltsstrom bezieht der Betreiber weiterhin über seinen Stromanbieter.
Für viele Eigenheimbesitzer ist die Teileinspeisung trotzdem wirtschaftlicher. Selbst genutzter Solarstrom ersetzt Strom, der ansonsten zu einem deutlich höheren Preis aus dem Netz gekauft werden müsste.
Wie wird die Vergütung bei größeren Anlagen berechnet?
Die angegebenen Leistungsgrenzen werden stufenweise angewendet. Bei einer Anlage mit 15 kWp gilt deshalb nicht für den gesamten Strom der niedrigere Satz.
Für die ersten 10 kWp wird der höhere Vergütungssatz angesetzt. Nur für den Leistungsanteil von 10 bis 15 kWp gilt der Satz der nächsten Stufe.
Was müssen Betreiber für die Vergütung tun?
Damit der Netzbetreiber die Einspeisevergütung auszahlt, muss die Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz angeschlossen und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Außerdem muss ein geeigneter Zähler erfassen, wie viel Strom ins Netz fließt.
Die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber übernimmt häufig der Installationsbetrieb. Anlagenbesitzer sollten trotzdem kontrollieren, ob alle Angaben vollständig und fristgerecht übermittelt wurden.
