Gasumlage geplant
: So viel mehr sollen Verbraucher zahlen

Auf Gaskunden in Deutschland kommen neue Kosten zu. Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Gasumlage zur Finanzierung einer strategischen Gasreserve.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Geldspenden: SYMBOLBILD - 22.11.2024, Berlin: Euro-Banknoten sind in einem Glasgefäß aufbewahrt. (zu dpa: «Anonyme Spender: Gutes tun und unerkannt bleiben») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Gasumlage könnte Verbraucher zusätzlich belasten.

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Für Privathaushalte dürfte die zusätzliche Belastung überschaubar bleiben. Unternehmen mit hohem Gasverbrauch könnten dagegen deutlich stärker betroffen sein. Das geht aus einem Referentenentwurf vom 12. Oktober 2026 hervor.

Wie hoch soll die neue Gasumlage ausfallen?

Nach den bisherigen Berechnungen des Ministeriums soll die Umlage zwischen 0,029 und 0,036 Cent pro Kilowattstunde Gas liegen. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden würde das Mehrkosten von rund 5,80 bis 7,20 Euro pro Jahr bedeuten.

Bei einem Verbrauch von 13.000 Kilowattstunden wären es etwa 3,77 bis 4,68 Euro jährlich. Deutlich stärker könnten sich die Kosten bei Unternehmen bemerkbar machen: Ein Industriebetrieb mit einem Jahresverbrauch von 100 Millionen Kilowattstunden müsste rechnerisch zwischen 29.000 und 36.000 Euro zusätzlich aufbringen.

Insgesamt rechnet das Ministerium mit jährlichen Kosten von 247 bis 308 Millionen Euro. Die Umlage soll erstmals zum 1. Oktober 2027 erhoben und anschließend jährlich neu berechnet werden. Die endgültige Höhe steht noch nicht fest.

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Warum wird die Gasumlage eingeführt?

Hintergrund ist die geplante Einrichtung einer nationalen Gasreserve. Diese soll Deutschland besser auf außergewöhnliche Versorgungsengpässe vorbereiten, etwa durch Sabotage an Pipelines, den Ausfall großer LNG-Terminals oder längere Unterbrechungen wichtiger Gasimporte.

Vorgesehen ist zunächst eine Reserve von rund 24 Terawattstunden Gas. Damit soll unter anderem der 30-tägige Ausfall wichtiger Importinfrastruktur überbrückt werden können.

Anders als gewöhnliche Gasspeicher soll die Reserve nicht dazu dienen, saisonale Schwankungen auszugleichen oder steigende Gaspreise abzufedern. Sie soll ausschließlich in schweren Versorgungskrisen zum Einsatz kommen.

Für die Beschaffung, Speicherung und Verwaltung des Gases soll der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) zuständig sein. Über eine Freigabe der Reserve soll die Bundesnetzagentur entscheiden.

Neue Umlage trotz Abschaffung der alten

Die Pläne kommen weniger als ein Jahr nach der Abschaffung der bisherigen Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026. Diese hatte zuletzt 0,289 Cent pro Kilowattstunde betragen und war damit etwa acht- bis zehnmal so hoch wie die nun vorgesehene Abgabe.

Allerdings unterscheiden sich die beiden Umlagen in ihrem Zweck: Während die bisherige Regelung Maßnahmen zur Befüllung der Gasspeicher finanzierte, soll die neue Umlage eine dauerhaft verfügbare Notfallreserve ermöglichen.

Zugleich sollen die bisherigen gesetzlichen Mindestfüllstände für Gasspeicher Ende März 2027 auslaufen. Die reguläre Speicherung für den Winter soll künftig wieder stärker dem Markt überlassen werden.

Wer muss die zusätzlichen Kosten tragen?

Die neue Umlage soll unmittelbar von den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen erhoben werden. Diese organisieren den Ausgleich zwischen eingespeisten und entnommenen Gasmengen. Die Kosten können über die Gasversorger an Haushalte und Unternehmen weitergegeben werden.

Finanziert werden sollen damit nicht nur der Kauf des Gases, sondern auch die Anmietung von Speicherkapazitäten, Transport, Verwaltung und Finanzierungskosten.

Ob die Umlage tatsächlich wie geplant im Oktober 2027 startet, ist noch offen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeabstimmung. Änderungen sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.