Geringfügige Beschäftigung
: Friseure warnen vor Beseitigung der Minijobs

Das Friseurhandwerk sieht erhebliche Probleme für seine Branche aufziehen, falls die geringfügige Beschäftigung stark eingeschränkt wird. Das Minijob-Aus würde viele Fachkräfte betreffen.
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Haare schneiden beim Friseur: ARCHIV - 26.03.2013, Niedersachsen, Hannover: Eine Friseurin schneidet die Haare eines Kindes.  (zu dpa: «Hautpilz in Friseursalons mit mangelhafter Hygiene») Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Die Arbeit in vielen Friseursalons ist von Flexibilität in der Personalplanung bestimmt. Wird sich dies ändern?

Sebastian Kahnert/dpa-tmn/dpa
  • Rentenkommission schlägt vor: Steuer- und Sozialausnahmen bei Minijobs sollen wegfallen.
  • Das Friseurhandwerk warnt vor Folgen – weniger Flexibilität und höhere Personalkosten.
  • Rund jede fünfte der 235000 Beschäftigten im Friseurhandwerk arbeitet geringfügig.
  • Verbände befürchten Verlust qualifizierter Kräfte, mehr Personalmangel und Destabilisierung.
  • Zentralverband erkennt Rentenrisiken an, fordert aber differenzierte Reformen statt Abschaffung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es ist einer der umstrittensten Vorschläge der Rentenkommission, die bis zum Herbst in Gesetze umgewandelt werden sollen: die faktische Abschaffung der Minijobs. Konkret haben die Wissenschaftler in der Kommission angeregt, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Ausnahmen bei geringfügiger Beschäftigung zu beseitigen. Besonders getroffen sieht sich  - neben Handel und Gastgewerbe - das Friseurhandwerk.

Der Wegfall des Sonderstatus für Minijobs hätte weitreichende Folgen für das Friseurhandwerk, bemängelt der Zentralverband. „Neben potenziell steigenden Personalkosten würden viele Betriebe aufgrund einer erheblich eingeschränkten Flexibilität vor weiteren wirtschaftlichen und organisatorischen Herausforderungen stehen.“ Zahlreiche geringfügig Beschäftigte wären nicht in der Lage, ihre Arbeitszeit in dem hierfür erforderlichen Umfang auszuweiten, um den Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sinnvoll zu ermöglichen.

„Infolgedessen würden dem Friseurhandwerk zahlreiche qualifizierte Fachkräfte verloren gehen“, wird gewarnt. Der Personalmangel werde weiter verschärft. Rund jede fünfte der bundesweit etwa 235 000 im Friseurhandwerk beschäftigten Personen ist geringfügig tätig. Diese Beschäftigungsform stelle keinen Ersatz für reguläre Beschäftigung dar, sondern sei ein „unverzichtbarer Bestandteil einer wirtschaftlich tragfähigen Personalplanung“, wird betont. Sie ermögliche den Betrieben eine Reaktion auf die im Wochenverlauf und saisonal schwankende Kundennachfrage.

Der Zentralverband erkennt an, dass Betroffene bei einer dauerhaften ausschließlichen Ausübung geringfügiger Beschäftigungen nur unzureichende Rentenanwartschaften aufbauen – das Risiko von Altersarmut gerade von Frauen werde erhöht. Das Bestreben, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu stärken, sei nachvollziehbar.

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Landesgeschäftsführer befürchtet Destabilisierung

Der Landesgeschäftsführer des Friseurhandwerks, Matthias Moser, wirbt für „differenzierte Reformen, die Fehlleitungen korrigieren, ohne ein bewährtes Beschäftigungsmodell zu destabilisieren“. Er vertritt derzeit 1800 Friseurbetriebe von insgesamt 7500 Betrieben in Baden-Württemberg.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände wendet sich derweil noch strikter gegen den Plan, Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Minijobs im Grundsatz abzuschaffen. Sie seien insbesondere ein wirksames Instrument gegen Schwarzarbeit.