Regeln für Elektroautos
: E-Auto-Service – darum darf die Werkstatt den Reifenwechsel ablehnen

E-Mobilität bringt neue Regeln für Kfz-Betriebe mit sich. Warum Besitzer von Stromern beim Service abgewiesen werden könnten.
Von
Robin Heidepriem
Oberndorf
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Reifenwechsel: ARCHIV - 14.10.2025, Brandenburg, Frankfurt (Oder): Ein Winterreifen ist in einer Werkstatt an ein Auto montiert. (zu dpa: «ADAC: Immer mehr Autofahrer setzen auf Ganzjahresreifen») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Es ist wieder Zeit für Winterreifen. (Symbolfoto)

Patrick Pleul/dpa
  • Werkstätten brauchen für E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos einen Hochvoltschein.
  • Schon Stufe 1S erlaubt Öl- und Radwechsel sowie Testfahrten und Karosseriearbeiten.
  • Fehlt die Schulung, muss die Werkstatt Kundinnen und Kunden eigentlich wegschicken.
  • Führt sie den Reifenwechsel trotzdem durch, verstößt sie gegen DGUV und haftet – so der ADAC.
  • Nachfrage nach dem Hochvoltschein ist laut ADAC nicht nötig, kann aber Klarheit bringen.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Mit dem Hochlauf der Elektromobilität ändern sich auch die Kundenfahrzeuge in den Werkstätten. Und manch eine wird den Besitzer eines Elektroautos oder Hybriden wieder wegschicken müssen.

Denn an einem Elektroauto darf aus Versicherungsgründen nur mit einem Hochvoltschein gewerkelt werden – egal, ob nur für den Reifenwechsel oder zum Tausch der Bremse.

Bei Hochvoltschulungen wird in drei Stufen unterschieden: Nach etwa zwei bis drei Stunden Schulung erhält man bereits die Stufe "1S". Diese erlaubt es, Testfahrten zu machen, Fahrzeugpflege zu übernehmen oder an der Karosserie zu arbeiten. Aber auch der Öl- und Radwechsel sind mit dem kleinen Hochvoltschein erlaubt.

Muss der Kunde nach dem Hochvoltschein fragen?

Wenn die Werkstatt keine "fachkundig unterwiesene Person" mit passender Schulung hat, muss sie Fahrer von Elektroautos, Hybriden und Autos mit Brennstoffzelle eigentlich wieder wegschicken. Doch was, wenn die Werkstatt den Reifenwechsel trotzdem durchführt?

Dann verstößt sie gegen die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und trägt die Haftung. Wie der ADAC Württemberg auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, müsse man sich als Kunde keine Sorgen machen und bei der Werkstatt vorher nach dem Hochvoltschein fragen. Im Zweifel könne eine Nachfrage aber Klarheit schaffen.

Weitere Stufen des Hochvoltscheins

Für die Arbeit an Elektroautos existieren noch zwei weitere Stufen des Hochvoltscheins. Bei Stufe zwei ("2S") wird gelehrt, wie man eine korrekte Spannungsfreiheit herstellen und elektrotechnische Arbeiten im spannungsfreien Zustand durchführen kann.

Stufe drei ("3S") erlaubt es, auch an Hochvoltsystemen zu arbeiten, die noch unter Spannung stehen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 11. November 2023 und wurde aufgrund der aktuellen Relevanz aktualisiert.