Bis zu 1.000 Euro steuerfrei: Wer den Krisenbonus doppelt erhalten kann

Der Krisenbonus kann vermutlich ab dem Sommer ausbezahlt werden.
M. Schuppich / shutterstock.comArbeitgeber können ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 eine steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro zahlen. Leistet ein Arbeitgeber mehrere Zahlungen, werden diese zusammengerechnet. Die Steuerbefreiung greift insgesamt nur bis zur Obergrenze von 1.000 Euro pro Arbeitsverhältnis. „Doppelt kassieren“ beim selben Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen.
Zwei Jobs, zwei Prämien?
Anders sieht es aus, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass die Steuerbefreiung „für jedes Dienstverhältnis […] gesondert in Anspruch genommen werden“ kann. Das bedeutet, wer gleichzeitig mehrere Jobs hat, kann die Prämie grundsätzlich von jedem Arbeitgeber erhalten – jeweils bis zu 1.000 Euro steuerfrei. Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um voneinander unabhängige Beschäftigungsverhältnisse handelt.
Auch bei Arbeitgeberwechsel denkbar
Auch bei aufeinanderfolgenden Jobs kann die Prämie mehrfach gezahlt werden. Der Gesetzestext nennt ausdrücklich, dass dies „auch für aufeinander folgende Dienstverhältnisse“ gilt. Wer also im begünstigten Zeitraum den Arbeitgeber wechselt, kann unter Umständen erneut von der steuerfreien Zahlung profitieren.
Einschränkung: Kein zweites Mal beim gleichen Arbeitgeber
Eine wichtige Einschränkung betrifft Konstellationen, in denen formal mehrere Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber bestehen. Hier greift die Regelung nicht: Für „mehrere aufeinander folgende Dienstverhältnisse […] zu ein und demselben Arbeitgeber“ gilt die Steuerbefreiung nicht erneut. Damit soll verhindert werden, dass durch Vertragswechsel oder Gestaltungen beim gleichen Unternehmen mehrfach die volle Prämie ausgezahlt wird.
