Maskenlieferungen
: Bundesgerichtshof verhandelt zu Corona-Masken-Streit

Am Anfang der Corona-Pandemie wurden händeringend Schutzmasken gesucht. Der Bund bot viel Geld – und Händler beschafften weit mehr als gedacht. Der daraus folgende Rechtsstreit liegt nun in Karlsruhe.
Von
dpa
Karlsruhe/Köln
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FFP2-Masken liegen in einer Halle der EPG Pausa GmbH in einem Karton.

Thomas Frey/dpa
  • BGH in Karlsruhe verhandelt über Streit um Corona-Schutzmasken und deren Bezahlung.
  • Vier Verfahren stehen an, Urteil am selben Tag ist offen.
  • Open-House-Verfahren im Frühjahr 2020: Bund vergab Zuschläge an alle Teilnehmer.
  • Es nahmen weit mehr Firmen teil, Bund verweigerte später teils die Annahme.
  • Rund 90 Verfahren gegen den Bund laufen, Streitwert etwa 2,3 Milliarden Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der milliardenschwere Rechtsstreit um die Lieferung von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie beschäftigt am Mittwoch (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht verhandelt über vier Verfahren, in denen Unternehmen mit dem Bund über die Bezahlung der damals bestellten Masken streiten. Ob am selben Tag schon ein Urteil fällt, ist bisher offen. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Zu viele Teilnehmer – Bund verweigert Annahme der Masken

Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Frühjahr 2020 ein Open-House-Verfahren durchgeführt, um schnell unter anderem FFP2-Masken zu beschaffen. Jeder, der mitmachte, bekam den Zuschlag. Es nahmen aber viel mehr Firmen teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme. Viele Maskenhändler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums laufen rund 90 Verfahren gegen den Bund mit einem Streitwert von 2,3 Milliarden Euro.

Die vier Verfahren, um die es in Karlsruhe geht, wurden vorher am Landgericht Bonn und Oberlandesgericht Köln verhandelt – nun soll in letzter Instanz der BGH entscheiden. Konkret prüft das Gericht drei Klagen von betroffenen Firmen, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Preis zurückfordert.