STZ+STZ+Mindestlohnrichtlinie
: Zu viel Einmischung der EU ist tabu

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die EU-Mindestlohnrichtlinie im Kern. Dies kann jedoch kein Anlass für gewerkschaftlichen Jubel sein, meint unser Autor.
Kommentar von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Deutschland hat einen weit verbreiteten Niedriglohnsektor – soll sich die EU da einmischen? Nur bedingt, meint der Europäische Gerichtshof.

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