Mütterrente III: Wie viel mehr Geld gibt es?

Was bleibt am Ende übrig?
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaMit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ausgeweitet. Betroffene Eltern erhalten künftig bis zu sechs zusätzliche Monate Erziehungszeit für ihre Rente angerechnet. Das entspricht einem halben zusätzlichen Rentenpunkt pro Kind. Wie viel Geld das tatsächlich ausmacht, hängt vom jeweils geltenden Rentenwert ab.
Nach dem seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert lässt sich bereits eine aktuelle Vergleichsrechnung aufstellen: Ein Rentenpunkt ist derzeit 42,52 Euro wert. Ein halber Rentenpunkt entspricht damit 21,26 Euro zusätzlicher monatlicher Bruttorente pro Kind.
So viel mehr Rente gibt es pro Kind
Entscheidend ist die Zahl der vor 1992 geborenen Kinder, für die die zusätzlichen Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden können. Nach heutigem Rentenwert ergibt sich bei einer Altersrente rechnerisch folgende monatliche Erhöhung:
- 1 Kind: bis zu 21,26 Euro mehr im Monat
- 2 Kinder: bis zu 42,52 Euro mehr im Monat
- 3 Kinder: bis zu 63,78 Euro mehr im Monat
- 4 Kinder: bis zu 85,04 Euro mehr im Monat
Bei einem vor 1992 geborenen Kind wären das nach heutigem Wert rund 255 Euro zusätzliche Bruttorente im Jahr. Bei zwei Kindern wären es rund 510 Euro, bei drei Kindern etwa 765 Euro.
Der tatsächliche Betrag ab 2028 dürfte allerdings von diesen Zahlen abweichen.
Warum die genaue Höhe der Mütterrente III noch nicht feststeht
Die Mütterrente III tritt zwar zum 1. Januar 2027 in Kraft, ausgezahlt wird sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung aber erst ab 2028.
Bis dahin kann sich der Rentenwert noch verändern. Dieser wird regelmäßig zum 1. Juli angepasst. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro. Zuvor waren es 40,79 Euro. Die Renten waren zum Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen.
Deshalb lässt sich heute noch nicht genau sagen, welcher Euro-Betrag bei der erstmaligen Auszahlung der Mütterrente III im Jahr 2028 auf dem Konto landet. Fest steht dagegen die Berechnungsgrundlage: Für jedes anspruchsberechtigte vor 1992 geborene Kind kommen bis zu 0,5 Rentenpunkte hinzu.
Wer bekommt die zusätzlichen sechs Monate?
Bislang werden für ein vor 1992 geborenes Kind höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Für ab 1992 geborene Kinder sind es bis zu 36 Monate.
Mit der Mütterrente III wird diese Unterscheidung beseitigt. Für vor 1992 geborene Kinder können dann ebenfalls bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Die zusätzlichen sechs Monate ergeben den zusätzlichen halben Rentenpunkt. Insgesamt können damit für ein Kind bis zu drei Rentenpunkte aus Kindererziehungszeiten in die Rentenberechnung einfließen.
Obwohl von „Mütterrente“ gesprochen wird, können die Kindererziehungszeiten auch Vätern zugeordnet sein. Die Regelung gilt entsprechend für den Elternteil, dem die jeweiligen Erziehungszeiten rentenrechtlich zugerechnet werden.
Gibt es 2028 auch eine Nachzahlung?
Für viele Bestandsrentner kommt zum laufenden Rentenplus noch eine Nachzahlung hinzu. Die Neuregelung gilt bereits ab dem 1. Januar 2027, kann technisch aber erst 2028 ausgezahlt werden.
Wer bereits vor Januar 2028 Rente bezieht, soll deshalb die ihm zustehenden Beträge für den zurückliegenden Zeitraum nachgezahlt bekommen. Wer dagegen erstmals ab Januar 2028 eine Rente erhält, bekommt die zusätzlichen Kindererziehungszeiten direkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Die Nachzahlung kann daher deutlich höher ausfallen als das monatliche Plus allein.
Brutto ist nicht gleich netto
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um rechnerische Bruttowerte. Wie viel davon im Einzelfall tatsächlich zusätzlich zur Verfügung steht, hängt unter anderem von möglichen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie von der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Hinzu kommt: Eine durch die Mütterrente III höhere gesetzliche Rente kann sich auf einkommensabhängige Sozialleistungen auswirken. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise bei Grundsicherung oder Wohngeld eine Anrechnung möglich ist. Auch bei einer Witwen- oder Witwerrente kann die höhere eigene Rente bei der Einkommensanrechnung eine Rolle spielen.
