Nachzahlung der Mütterrente
: So viel mehr Geld gibt es

Mit der Mütterrente III bekommen Millionen Rentnerinnen und Rentner künftig mehr Geld.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Geldvermögen: ARCHIV - 21.08.2023, Berlin: Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Haushalte so reich wie nie - Rekordsumme ungleich verteilt») Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Nachzahlung wird erst im Jahr 2028 erfolgen.

Monika Skolimowska/dpa

Die Neuregelung tritt bereits am 1. Januar 2027 in Kraft. Ausgezahlt wird die höhere Rente allerdings erst 2028. Für die Zwischenzeit gibt es eine Nachzahlung. Wie hoch diese ausfallen kann und wer Anspruch darauf hat, erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

Mütterrente: Wie hoch fällt die Nachzahlung aus?

Die Mütterrente III verbessert die Rentenansprüche von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für jedes dieser Kinder werden künftig bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Das entspricht einem halben Rentenpunkt.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hat ein halber Rentenpunkt derzeit einen Wert von 20,40 Euro monatlich. Wer von der Neuregelung vollständig profitiert, kann somit mit einer entsprechenden Erhöhung seiner monatlichen Rente pro Kind rechnen.

Da die Mütterrente III bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, die Auszahlung aber erst 2028 beginnt, erhalten Betroffene eine Nachzahlung.

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Bei einem monatlichen Zuschlag von 20,40 Euro würde sich für zwölf Monate rechnerisch eine Nachzahlung von 244,80 Euro pro Kind ergeben. Bei zwei Kindern wären es 489,60 Euro, bei drei Kindern 734,40 Euro.

Die tatsächliche Nachzahlung kann allerdings höher ausfallen. Denn der Wert eines Rentenpunktes wird in der Regel jährlich zum 1. Juli angepasst. Wie viel ein halber Rentenpunkt bei der ersten Auszahlung im Jahr 2028 wert sein wird, lässt sich laut Deutscher Rentenversicherung noch nicht verlässlich abschätzen.

Wann wird die Mütterrente ausgezahlt?

Obwohl die neuen Regelungen bereits Anfang 2027 gelten, beginnt die Auszahlung der Mütterrente III erst im Jahr 2028. Als Grund nennt die Deutsche Rentenversicherung den hohen technischen Aufwand bei der Umsetzung.

Wer bereits vor Januar 2028 eine Rente bezieht, erhält die zusätzlichen Ansprüche rückwirkend ausgezahlt. Die Nachzahlung berücksichtigt den Zeitraum, in dem die Neuregelung bereits gilt, die höhere Rente aber noch nicht ausgezahlt wurde.

Wer dagegen ab Januar 2028 erstmals eine Rente erhält, bekommt die Mütterrente III direkt mit der regulären Rentenzahlung.

Wer profitiert von der Mütterrente III?

Die Verbesserung betrifft Eltern, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden. Bislang werden für diese Kinder höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Mit der Mütterrente III steigt dieser Zeitraum auf bis zu 36 Monate.

Damit werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder genauso berücksichtigt wie für Kinder, die ab 1992 zur Welt gekommen sind.

Von der Neuregelung könnten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Wichtig ist dabei: Nicht nur Mütter können die zusätzlichen Rentenansprüche erhalten. Auch Väter können profitieren, wenn ihnen entsprechende Kindererziehungszeiten zugerechnet werden.

Muss die Nachzahlung der Mütterrente beantragt werden?

Für die meisten Betroffenen ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Wer bereits vor dem 1. Januar 2028 eine Rente erhält, bekommt die Mütterrente III grundsätzlich automatisch berechnet und ausgezahlt.

Auch Versicherte, die noch keine Rente beziehen, deren Kindererziehungszeiten aber bereits erfasst wurden, müssen nicht selbst aktiv werden. Die Rentenversicherung prüft die neuen Ansprüche im Jahr 2028 automatisch und ergänzt gegebenenfalls das Versicherungskonto.

Wer bislang noch keine Kindererziehungszeiten beantragt hat, muss ebenfalls keinen eigenen Antrag auf Mütterrente III stellen. Die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten wird spätestens bei der Rentenantragstellung geprüft.

Wird die Mütterrente auf andere Leistungen angerechnet?

Die höhere Mütterrente bedeutet nicht zwangsläufig, dass Betroffene den gesamten zusätzlichen Betrag behalten können.

Da die Mütterrente Bestandteil der gesetzlichen Rente ist, kann sie unter Umständen auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise die Grundsicherung und das Wohngeld.

Auch Auswirkungen auf eine Witwen- oder Witwerrente sind möglich, wenn die zusätzliche Mütterrente als Bestandteil einer eigenen Versichertenrente ausgezahlt wird.

Die tatsächliche finanzielle Verbesserung hängt deshalb von der persönlichen Situation ab.