Neue Grundsicherung ab Juli
: Wie sind die Auszahlungstermine?

Das Bürgergeld wird im Juli von der neuen Grundsicherung abgelöst. Ändert sich durch die Reform auch der Auszahlungstermin?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Wann ist das Geld auf dem Konto?

Bartolomiej Pietrzyk / shutterstock.com

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Das heißt, es ist bei den Emfängern in der Regel am ersten Werktag eines Monats auf dem Konto verfügbar. Daran soll sich durch die Umbenennung der Leistung in Grundsicherungsgeld nichts ändern. Das Geld soll also weiterhin pünktlich zum Monatsbeginn auf dem Konto sein.

Was ändert sich durch die Grundsicherung?

Mit der neuen Grundsicherung werden die Pflichten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte verbindlicher. Wer arbeiten kann, soll künftig stärker daran mitwirken müssen, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen und den eigenen Lebensunterhalt möglichst selbst zu sichern. Die Jobcenter sollen deshalb zuerst prüfen, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist. Weiterbildungen und Qualifizierungen bleiben möglich, wenn sie für eine dauerhafte Eingliederung sinnvoller sind.

Strenger wird vor allem die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Wer vereinbarte Schritte aus dem Kooperationsplan nicht einhält, kann schneller verbindlich zu Bewerbungen, Maßnahmen oder anderen Mitwirkungspflichten aufgefordert werden. Auch zumutbare Arbeitsangebote müssen angenommen werden, wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen.

Bei Pflichtverletzungen drohen künftig deutlichere Konsequenzen. Wer etwa eine zumutbare Arbeit oder Maßnahme ablehnt, eine Maßnahme abbricht oder vereinbarte Eigenbemühungen nicht nachweist, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Bei verpassten Terminen soll das erste Meldeversäumnis folgenlos bleiben; ab dem zweiten kann die Leistung um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden.

Auch Eltern mit kleinen Kindern können früher zur Arbeitsaufnahme oder zu Maßnahmen herangezogen werden: künftig ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes, sofern die Kinderbetreuung gesichert ist. Schutzregeln bleiben bestehen: Liegt ein wichtiger Grund oder eine außergewöhnliche Härte vor, sollen Kürzungen nicht greifen.

Wie hoch ist die neue Grundsicherung?

Auch die Höhe der Regelsätze bleibt 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die Beträge entsprechen damit weiterhin dem Niveau von 2024 und 2025.

Regelbedarfsstufe Betrag 2026 Alleinstehende / Alleinerziehende 563 Euro Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 506 Euro Volljährige in Einrichtungen 451 Euro Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro

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