Neue Grundsicherung ab Juli: Ändert sich etwas für Rentner?

Rentner sind nicht von der Reform betroffen.
Siewert Falko/dpaZum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt. Die Reform betrifft damit vor allem Menschen, die bisher Bürgergeld nach dem SGB II erhalten – also grundsätzlich Personen, die erwerbsfähig sind oder in einer entsprechenden Bedarfsgemeinschaft leben. Für Rentnerinnen und Rentner ist deshalb entscheidend: Die neue Grundsicherung ist nicht dasselbe wie die Grundsicherung im Alter.
Änderungen betreffen Rentner nicht
Wer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat und wegen einer niedrigen Rente zusätzliche Hilfe benötigt, fällt in der Regel nicht unter das Bürgergeld beziehungsweise die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zuständig ist dann die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Diese Leistung wird nicht vom Jobcenter, sondern vom Sozialamt bearbeitet. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausdrücklich als Leistung für finanziell hilfebedürftige Menschen, die nicht erwerbsfähig sind – etwa, weil sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Für Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter ändert sich durch die Bürgergeld-Reform daher nichts. Sie müssen nicht zum Jobcenter wechseln, sie unterliegen nicht den neuen Vermittlungsregeln und sie müssen auch keine Sanktionen wegen verpasster Jobcenter-Termine oder abgelehnter Arbeitsangebote befürchten. Die neue Grundsicherung richtet sich ihrem Kern nach an Menschen, die arbeiten können und deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
