Neue Grundsicherung ab Juli
: Wer bekommt wie viel Geld?

Ab dem 1. Juli ersetzt die neue Grundsicherung das Bürgergeld. Ändert sich dadurch die Höhe der Bezüge?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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An der Höhe der Bezüge ändert sich nichts.

New Africa / shutterstock.com

Aus dem Bürgergeld wird die neue Grundsicherung. Die Reform soll ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft treten. An der Höhe der Regelsätze ändert sich dadurch aber nichts. Wer bisher Bürgergeld bezieht, bekommt also nicht automatisch mehr oder weniger Geld für den täglichen Lebensunterhalt.

So viel Geld gibt es

Die monatlichen Regelbedarfe bleiben auf dem Stand von 2024 und 2025. Für 2026 ist damit eine Nullrunde vorgesehen.

Personengruppe Regelbedarf pro Monat Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro Volljährige in Einrichtungen 451 Euro Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 Euro

Dass die Beträge nicht sinken, liegt an der sogenannten Besitzschutzregelung. Rein rechnerisch hätten die Regelsätze niedriger ausfallen können. Der Besitzschutz verhindert jedoch, dass ein einmal gewährter Regelbedarf abgesenkt wird.

Warum trotzdem weniger Geld ankommen kann

Trotz unveränderter Regelsätze kann die neue Grundsicherung für einzelne Leistungsbezieher finanzielle Folgen haben. Der wichtigste Punkt betrifft die Kosten für Unterkunft und Heizung. Hier sollen die Jobcenter künftig genauer prüfen, ob die Wohnkosten angemessen sind.

Betroffen sind vor allem Menschen, deren Miete deutlich über den örtlich als angemessen geltenden Kosten liegt. Diese Grenzen werden nicht bundesweit einheitlich festgelegt, sondern von den kommunalen Trägern vor Ort.

Was in der Karenzzeit gilt

Die einjährige Karenzzeit bleibt zwar bestehen, wird aber eingeschränkt. Bisher wurden die tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr des Leistungsbezugs grundsätzlich vollständig übernommen. Künftig sollen die Kosten bereits ab dem ersten Tag geprüft werden.

In der Karenzzeit wird die Miete nur noch bis zu einer Obergrenze anerkannt. Dieser Deckel liegt beim Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt diese Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt zum Beispiel bei 600 Euro, würden im ersten Jahr höchstens 900 Euro übernommen. Kostet die Wohnung mehr, muss die Differenz selbst getragen werden.

Was nach der Karenzzeit passiert

Nach Ablauf der Karenzzeit gilt grundsätzlich nur noch die normale Angemessenheitsgrenze. Im Beispiel wären das 600 Euro. Das Jobcenter kann Betroffene dann auffordern, ihre Wohnkosten zu senken – etwa durch einen Umzug, eine Untervermietung oder eine Mietsenkung.

Werden die Kosten nicht gesenkt und liegt kein Ausnahmefall vor, übernimmt das Jobcenter nur noch den als angemessen geltenden Betrag. Die übrige Miete müssen Leistungsbezieher selbst zahlen.

Ausnahmen für Härtefälle bleiben möglich

Die neue Regel soll nicht schematisch angewendet werden. Für Härtefälle sind weiterhin Ausnahmen vorgesehen. Besonders geschützt werden sollen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Ob trotz Überschreitung der Mietgrenze höhere Kosten anerkannt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden.

Auch Quadratmeterpreise können begrenzt werden

Zusätzlich können Kommunen künftig eine Quadratmeterhöchstmiete festlegen. Damit sollen Fälle erfasst werden, in denen sehr kleine Wohnungen zu überhöhten Quadratmeterpreisen vermietet werden. Auch dann können Unterkunftskosten begrenzt werden, selbst wenn die Gesamtmiete auf den ersten Blick noch innerhalb der örtlichen Grenze liegt.

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