Höhe der neuen Grundsicherung: Wer ab Juli weniger Geld bekommt

Manchen Empfänger könnten bei den Wohnkosten Kürzungen drohen.
Anelo / shutterstock.comMit der neuen Grundsicherung ändern sich die Regelsätze nicht. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, Partner in einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 506 Euro. Auch für Kinder und Jugendliche bleiben die Beträge unverändert. Weniger Geld kann es trotzdem geben – allerdings nicht beim Regelbedarf, sondern bei den Wohnkosten.
Kürzungen bei Wohnkosten möglich
Betroffen sind Leistungsbezieher, deren Miete deutlich über den örtlich als angemessen geltenden Kosten liegt. Bisher wurden die tatsächlichen Unterkunftskosten im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs grundsätzlich vollständig übernommen. Diese sogenannte Karenzzeit bleibt zwar bestehen, wird aber eingeschränkt.
Künftig sollen die Wohnkosten bereits ab dem ersten Tag geprüft werden. In der Karenzzeit wird die Miete nur noch bis zu einer Obergrenze anerkannt. Diese liegt beim Eineinhalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt diese Grenze für einen Ein-Personen-Haushalt zum Beispiel bei 600 Euro, würden im ersten Jahr höchstens 900 Euro übernommen. Kostet die Wohnung mehr, müssten Betroffene die Differenz selbst zahlen.
Nach Ablauf der einjährigen Karenzzeit wird es noch strenger. Dann gilt grundsätzlich nicht mehr der erhöhte Deckel, sondern nur noch die normale Angemessenheitsgrenze. Im Beispiel wären das 600 Euro. Das Jobcenter kann Betroffene dann auffordern, die Kosten zu senken – etwa durch einen Umzug, eine Untervermietung oder eine Mietsenkung. Gelingt das nicht und liegt kein Härtefall vor, wird nur noch der angemessene Betrag übernommen. Der Rest muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Die neue Regel greift direkt ab dem 01. Juli 2026. Eine Übergangszeit wird es nicht geben. Für Härtefälle soll es aber weiterhin Ausnahmen geben. Besonders geschützt werden sollen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Ob eine höhere Miete trotz Überschreitung der Grenze weiter berücksichtigt werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.
Was sich sonst noch ändert
Die Reform bedeutet also keine allgemeine Kürzung der neuen Grundsicherung. Wer eine angemessene Miete zahlt, soll durch die Änderung bei den Unterkunftskosten nicht weniger bekommen. Weniger Geld droht vor allem dort, wo die tatsächliche Miete deutlich über den örtlichen Grenzen liegt. Für Härtefälle ist eine Ausnahme vorgesehen, insbesondere zum Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.
