STZ+STZ+Oberlandesgericht Stuttgart
: Kein Schadenersatz für Wirecard-Anleger

Infolge des Wirecard-Skandals weist das Oberlandesgericht Stuttgart Ansprüche von vier Klägern zurück. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) muss keinen Schadenersatz für Kursverluste mit Wirecard-Aktien zahlen.
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Die betrügerischen Geschäfte des Finanzdienstleisters Wirecard haben eine Welle von Gerichtsverfahren ausgelöst.

dpa/Peter Kneffel