STZ+STZ+Parkverstöße
: Zweifelhafte Tricks der Inkassofirmen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, bei mutmaßlich ungerechtfertigten Forderungen von Parkraumbewirtschaftern und Inkassounternehmen Widerspruch einzulegen.
Von
Matthias Schiermeyer
Stuttgart
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Immer mehr private Parkplätze etwa vor Supermärkten werden von Drittfirmen überwacht. Diese sind gehalten, ihre Bedingungen schon am Eingang deutlich zu machen.

/Matthias Schiermeyer