STZ+STZ+Recht auf Bildungszeit
: Nur sehr wenige nutzen bezahlten Sonderurlaub

Fünf Tage bezahlter Sonderurlaub für Bildung im Jahr? Die wenigsten Beschäftigten wollen davon wissen – oder kennen ihn nicht. Die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) würden ihn am liebsten ganz abschaffen.
Von
Daniel Gräfe
Stuttgart
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Auch für die Aus- und Fortbildung im Ehrenamt (hier ein Erste-Hilfe-Kurs) kann bezahlter Sonderurlaub genommen werden.

imago//RalfxRottmann