Reform Riester-Rente: Was sich ab 2027 bei Förderung, Kosten und Altverträgen ändert

Die sogenannte Riester-Rente wird reformiert.
Jens Schierenbeck/dpa/gmsDie Reform der Riester-Rente ist beschlossen. Ab 2027 sollen neue Altersvorsorgedepots, eine einfachere Förderung und mehr Wahlmöglichkeiten die private Vorsorge attraktiver machen. Für Verbraucher ergeben sich höhere Renditechancen, aber auch neue Risiken. Besonders Besitzer bestehender Riester-Verträge sollten einen Wechsel genau prüfen.
Der Bundesrat hat bereits im Mai dem Altersvorsorge-Reformgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg für die grundlegende Reform der Riester-Rente frei. Neue geförderte Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.
Die bisherige Riester-Rente verschwindet allerdings nicht vollständig. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und dürfen unverändert weitergeführt werden. Sparer können künftig aber auch in die neue Förderung oder in einen neuen Vertrag wechseln.
Das Wichtigste zur Reform der Riester-Rente
- Neue Altersvorsorgeprodukte starten ab dem 1. Januar 2027.
- Neben Garantieprodukten werden erstmals geförderte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie möglich.
- Die maximale Grundzulage steigt von bisher 175 Euro auf bis zu 540 Euro pro Jahr.
- Die Förderung wird nicht mehr vom Einkommen, sondern vom tatsächlich eingezahlten Beitrag abhängig gemacht.
- Auch viele Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke werden förderberechtigt.
- Bestehende Riester-Verträge dürfen weiterlaufen oder in das neue System übertragen werden.
- Beim Wechsel können Abschluss-, Vertriebs- oder Wechselkosten entstehen.
Warum wird die Riester-Rente reformiert?
Die 2002 eingeführte Riester-Rente sollte Beschäftigte dabei unterstützen, zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorzusorgen. Dafür erhalten Sparer staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile.
Das bisherige Modell gilt jedoch als kompliziert und teuer. Die vorgeschriebene Beitragsgarantie schränkt außerdem ein, wie stark Anbieter das Geld am Kapitalmarkt investieren können. Dadurch fallen die Renditechancen insbesondere bei langen Laufzeiten häufig geringer aus.
Mit der Reform sollen die Produkte einfacher, flexibler, kostengünstiger und stärker auf Kapitalmarktanlagen ausgerichtet werden.
Welche neuen Altersvorsorgeprodukte kommen?
Verbraucher sollen künftig zwischen unterschiedlich sicheren Anlageformen wählen können.
Altersvorsorgedepot ohne Garantie
Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine Garantie für die eingezahlten Beiträge. Dadurch kann ein größerer Anteil des Geldes beispielsweise in Aktien oder andere Kapitalmarktanlagen investiert werden.
Das erhöht langfristig die Renditechancen. Gleichzeitig müssen Sparer Wertschwankungen und mögliche Verluste akzeptieren. Das Depot eignet sich deshalb eher für Menschen mit einem langen Anlagehorizont und einer entsprechenden Risikobereitschaft.
Welche Anlagen innerhalb eines geförderten Depots erlaubt sind, wird durch eine gesetzlich festgelegte Positivliste begrenzt.
Produkte mit 80 Prozent Garantie
Bei dieser Variante müssen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beträge zur Verfügung stehen.
Die niedrigere Garantie ermöglicht mehr Kapitalmarktinvestitionen als bei einem vollständig garantierten Vertrag. Sie stellt damit einen Mittelweg zwischen Sicherheit und Renditechance dar.
Produkte mit 100 Prozent Garantie
Sicherheitsorientierte Verbraucher können weiterhin Produkte wählen, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge vorhanden sein müssen.
Eine solche Garantie reduziert jedoch den Spielraum für renditestärkere Anlagen. Garantien verursachen außerdem Kosten, die das spätere Vermögen belasten können.
Standarddepot für Unentschlossene
Wer kein eigenes Produkt auswählen möchte, soll ein standardisiertes Angebot nutzen können. Bei diesem Standardprodukt sind nur wenige individuelle Entscheidungen erforderlich.
Die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten, die sogenannten Effektivkosten, darf beim Standardprodukt höchstens 1,0 Prozent betragen. Die Abschlusskosten sollen außerdem über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Dadurch soll ein späterer Anbieterwechsel einfacher werden.
Das Gesetz schafft zusätzlich die Möglichkeit, ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft einzuführen. Einzelheiten hierzu sind allerdings noch offen.
Wie hoch ist die neue staatliche Förderung?
Die bisherige starre Grundzulage von 175 Euro wird abgeschafft. Stattdessen richtet sich die Zulage künftig direkt nach dem Eigenbeitrag.
Für die ersten 360 Euro, die ein Sparer innerhalb eines Jahres einzahlt, gibt der Staat jeweils 50 Cent pro Euro hinzu. Für weitere Einzahlungen zwischen 361 und 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent pro Euro.
Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr. Mehr als 1.800 Euro Eigenbeitrag werden nicht über die Zulage gefördert.
Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein eigener Jahresbeitrag von mindestens 120 Euro. Das entspricht zehn Euro im Monat.
Insgesamt dürfen jährlich bis zu 6.840 Euro in einen Vertrag eingezahlt werden. Gefördert werden davon jedoch höchstens 1.800 Euro.
Was ändert sich bei der Kinderzulage?
Auch die Kinderzulage wird künftig vom eigenen Sparbeitrag abhängig gemacht.
Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind einen Euro Kinderzulage für jeden selbst eingezahlten Euro. Die Kinderzulage ist auf 300 Euro pro Kind und Jahr begrenzt.
Wer monatlich 25 Euro und damit jährlich 300 Euro einzahlt, kann somit bereits die volle Kinderzulage erreichen. Zusätzlich besteht Anspruch auf die entsprechende Grundzulage.
Das Geburtsjahr des Kindes spielt künftig keine Rolle mehr. Bislang betrug die Zulage für vor 2008 geborene Kinder lediglich 185 Euro, während für später geborene Kinder 300 Euro gezahlt wurden.
Gibt es einen Bonus für Berufseinsteiger?
Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist und einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Junge Sparer profitieren außerdem davon, dass Beiträge, Zulagen und Erträge über einen längeren Zeitraum angelegt werden können.
Wer kann die neue Förderung erhalten?
Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich erweitert.
Neben Arbeitnehmern, Auszubildenden, Beamten, pflegenden Angehörigen, rentenversicherungspflichtigen Minijobbern und weiteren bereits heute berechtigten Gruppen können künftig grundsätzlich auch folgende Personen gefördert werden:
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb,
- bestimmte Freiberufler,
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, beispielsweise Ärzte in einem Versorgungswerk.
Voraussetzung für Selbstständige ist unter anderem, dass sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Mitglieder eines Versorgungswerks müssen der Übermittlung der notwendigen Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zustimmen.
Freiwillig gesetzlich Rentenversicherte ohne weitere Förderberechtigung, von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber und Bezieher einer Vollrente wegen Alters bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.
Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan?
Die Reform bringt auch bei der Auszahlung mehr Wahlfreiheit.
Neben einer lebenslangen monatlichen Rente sollen Verbraucher einen zeitlich begrenzten Auszahlungsplan wählen können. Vorgesehen ist unter anderem eine 20-jährige Auszahlung, die frühestens mit 65 Jahren beginnt und spätestens mit dem 85. Lebensjahr endet.
Ein solcher Auszahlungsplan kann während seiner Laufzeit höhere monatliche Beträge ermöglichen. Nach dem Ende des Plans ist das angesparte Geld jedoch aufgebraucht.
Das ist ein wesentliches Risiko. Gerade im hohen Alter können Ausgaben für Gesundheit und Pflege steigen. Verbraucher sollten deshalb berücksichtigen, dass viele Menschen ihre eigene Lebenserwartung unterschätzen und lebenslange Zahlungen einen wichtigen Schutz darstellen können.
Welche Kritik gibt es an der Riester-Reform?
Verbraucherschützer und Experten halten den Kostendeckel von einem Prozent für zu hoch. Kritisiert wird außerdem, dass die Begrenzung nur für das Standardprodukt gilt.
Anbieter dürfen weiterhin andere, möglicherweise deutlich teurere Produkte verkaufen. Damit besteht die Gefahr, dass Verbraucher trotz eines vorhandenen Standarddepots in Verträgen mit höheren Kosten landen.
Ebenfalls kritisiert wird, dass keine automatische Teilnahme mit Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen ist. Bei einer solchen Opt-out-Lösung würden Beschäftigte automatisch an der geförderten Altersvorsorge teilnehmen, könnten aber aktiv widersprechen. Ohne diesen Mechanismus könnten viele Menschen weiterhin vollständig auf zusätzliche Altersvorsorge verzichten.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch beendet oder umgestellt. Für sie gilt Bestandsschutz.
Verbraucher haben grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Bestehenden Vertrag weiterführen: Der bisherige Riester-Vertrag kann unverändert bestehen bleiben und nach den bisherigen Regeln weitergeführt werden.
- In die neue Förderung wechseln: Durch eine entsprechende Erklärung kann ein bestehender Vertrag künftig den neuen Förderregeln unterstellt werden. Ob das sinnvoll ist, hängt von den Vertragsbedingungen und der persönlichen Situation ab.
- In einen neuen Vertrag wechseln: Das vorhandene Kapital kann in einen neuen Vertrag mit den ab 2027 geltenden Bedingungen übertragen werden. Die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen müssen bei einem solchen Wechsel grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten entstehen. Diese Kosten müssen gegen mögliche Vorteile des neuen Vertrags gerechnet werden.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein bestehender Riester-Vertrag parallel zu einem neuen Vertrag bespart werden soll. In diesem Fall werden die neuen Regelungen automatisch auch auf den bisherigen Vertrag angewendet.
Sollten Riester-Sparer jetzt schon handeln?
Ein überstürzter Wechsel ist nicht notwendig. Die neuen Produkte können ohnehin erst ab Januar 2027 angeboten werden.
Besitzer eines alten Riester-Vertrags sollten zunächst folgende Punkte prüfen:
- Wie hoch sind die laufenden Kosten des bestehenden Vertrags?
- Welche Garantien und Auszahlungsbedingungen gelten?
- Welche Kosten würde ein Wechsel verursachen?
- Wie lange läuft der Vertrag noch?
- Wie wichtig ist eine lebenslange Auszahlung?
- Wie stark dürfen die Anlagen im Wert schwanken?
- Welche Zulagen können im neuen System tatsächlich erreicht werden?
Eine Kündigung, ein Vertragswechsel oder der Abschluss eines zusätzlichen Produkts sollte erst nach einem vollständigen Kostenvergleich erfolgen. Bei Unsicherheit kann eine unabhängige und neutrale Beratung sinnvoll sein.
