Rentenreform: Wie viele Abgaben würden künftig auf Minijobs anfallen?

Wird es die Minijobs in ihrer jetzigen Form bald nicht mehr geben?
Marc Tirl/dpaMinijobs gelten bislang vor allem deshalb als attraktiv, weil bei Beschäftigten in der Regel brutto gleich netto ist. Wer innerhalb der aktuellen Minijob-Grenze bleibt, kann bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne selbst Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Arbeitgeber zahlen stattdessen Pauschalabgaben.
Genau an diesem Sonderstatus will die Rentenkommission offenbar ansetzen. Ihr Vorschlag: Geringfügige Beschäftigung soll in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, ohne Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Außerdem soll der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten.
Wie viel würde künftig vom Minijob-Lohn abgehen?
Würde ein Minijob wie ein normaler sozialversicherungspflichtiger Job behandelt, blieben von den 603 Euro etwa 475 Euro übrig. Das wären rund 128 Euro weniger im Monat. Vorausgesetzt, der Minijob wäre die einzige Einnahmequelle und man bliebe daher unter der steuerlichen Freigrenze von 12.348 Euro. Übt man den Minijob zusätzlich zum Hauptjob aus, sieht die Rechnung anders aus. Dann kommt noch die Lohnsteuer hinzu. Diese variiert je nach persönlicher Situation, Steuerklasse und weiteren Einkünften. In Zukunft hätte man bei der Ausübung eines Minijobs also deutlich weniger Geld auf dem Konto.
Allerdings entstehen auch Rentenansprüche
Wer dauerhaft nur im Minijob arbeitet, hätte im Gegenzug aber eine bessere soziale Absicherung. Denn bislang lassen sich viele Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien. Wer lange ausschließlich so arbeitet, baut entsprechend kaum oder keine Rentenansprüche auf.
Die Befürworter der Reform sehen genau darin das Problem. Minijobs seien zwar kurzfristig attraktiv, könnten aber langfristig in eine Sackgasse führen. Besonders Frauen seien betroffen, weil abgabenfreie Minijobs nach Einschätzung der Kommission Anreize setzen, auch dann im kleinen Zuverdienst zu bleiben, wenn mehr Arbeit möglich wäre. Dadurch steige das Risiko von Altersarmut.
Manche Arbeitgeber sehen die Reform kritisch
Für Arbeitgeber wäre die Lage komplizierter, als es auf den ersten Blick wirkt. Zwar zahlen Betriebe heute Pauschalabgaben für Minijobs. Wenn die Beschäftigung künftig normal sozialversicherungspflichtig wäre, würden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Sozialabgaben teilen. Das könnte für die Betriebe rechnerisch sogar günstiger sein.
Trotzdem kommt Kritik vor allem aus Branchen, die stark auf flexible Arbeit angewiesen sind. Zum Beispiel aus der Gastronomie, Reinigung, Verkehrsbranche und Lieferdienste. Der Hotel- und Gaststättenverband warnt demnach, Minijobs seien für Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Spitzen ein wichtiger Teil der Personalplanung.
