Rückruf bei Rewe: Hepatitis-A-Viren in Beerenmischung – was Betroffene jetzt tun müssen

Rückruf beim Supermarktriesen: In einer Charge der Rewe-Eigenmarke „ja! Beerenmischung, tiefgefroren“ wurden Hepatitis-A-Viren entdeckt. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Imago/Firma Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U.- Rückruf bei Rewe: In „ja! Beerenmischung, tiefgefroren“ wurden Hepatitis-A-Viren gefunden.
- Betroffen ist nur die Charge 750 g mit MHD 15.03.2028, L-26085, GTIN 4337256908795.
- Nicht verzehren und in den Markt zurückbringen – Erstattung auch ohne Kassenbon.
- Wer gegessen hat, soll ärztlichen Rat einholen; Inkubationszeit 15 bis 50 Tage.
- Postexpositionelle Impfung bis 14 Tage möglich – BfR rät TK-Beeren vor Verzehr aufzukochen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wer diese Beeren im Tiefkühlschrank hat, sollte sie sofort aus dem Verkehr ziehen: Die Rewe Group ruft eine Charge der „ja! Beerenmischung, tiefgefroren“ zurück. Der Grund dafür ist alarmierend: In dem Produkt wurden Hepatitis-A-Viren entdeckt.
Laut Pressemitteilung der Rewe Group läuft der bundesweite Rückruf seit Dienstag. Der Hersteller, die spanische Firma Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U. mit Sitz in Paterna bei Valencia, hat die betroffenen Packungen bereits aus den Regalen entfernen lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt noch zuhause lagern, sollten es keinesfalls verzehren und in den Markt zurückbringen, informiert der Supermarkt-Riese.
Welches Produkt ist betroffen?
Der Rückruf betrifft laut Rewe Group ausschließlich folgende Charge:
Produkt: ja! Beerenmischung, tiefgefroren, 750g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.03.2028
Chargennummer: L-26085
GTIN: 4337256908795
Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargennummern sind nach Rewe-Angaben nicht betroffen. Die Beerenmischung der Rewe-Eigenmarke „ja!“ wird laut Verbraucherzentrale vor allem in Filialen der Rewe-Group verkauft – also in Rewe- und Nahkauf-Märkten sowie bei Hit. Nach bisherigem Kenntnisstand war die betroffene Charge unter anderem in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in Luxemburg erhältlich.
Was tun, wenn man das Produkt gegessen hat?
Wer die betroffene Beerenmischung verzehrt hat, sollte umgehend ärztlichen Rat suchen – denn eine Hepatitis-A-Infektion macht sich erst mit erheblicher Verzögerung bemerkbar. Laut Rewe Group können zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der Erkrankung 15 bis 50 Tage vergehen, im Durchschnitt sind es etwa vier Wochen.

Beerenmischung
Firma Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U.Erste Symptome seien häufig Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, ein allgemeines Krankheitsgefühl und gelegentlich leichtes Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Gelbsucht kommen, erkennbar an einer Gelbfärbung von Haut und Augen, dunklem Urin, entfärbtem Stuhl und starkem Hautjucken.
Rückgabe auch ohne Kassenbon
Besonders gefährdet sind laut Verbraucherzentrale ältere Menschen, Kinder, Personen mit geschwächtem Immunsystem sowie Menschen mit Vorerkrankungen der Leber – bei ihnen kann die Erkrankung einen besonders schweren Verlauf nehmen.
Wichtig: Laut Verbraucherzentrale kann sich noch bis zu 14 Tage nach dem Verzehr nachträglich geimpft werden, wer das Produkt gegessen hat und noch nicht gegen Hepatitis A geschützt ist. Diese sogenannte postexpositionelle Impfung kann eine Erkrankung noch wirksam verhindern. Betroffene sollten dies schnellstmöglich mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt besprechen.
Das betroffene Produkt kann laut Rewe Group in jedem Rewe-Markt zurückgegeben werden – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Der Kaufpreis wird vollständig erstattet. Verbraucherinnen und Verbraucher mit weiteren Fragen können sich per E-Mail an den Kundenservice des Herstellers wenden: frozen@eurogroupsa.es
Der Fall ist kein Einzelfall
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt seit Jahren davor, Tiefkühlbeeren roh zu verzehren oder damit Smoothies, Shakes oder Speiseeis zuzubereiten. Das BfR empfiehlt, Tiefkühlbeeren grundsätzlich vor dem Verzehr aufzukochen, um mögliche Viren – darunter Hepatitis A oder Noroviren – abzutöten. Bei unsachgemäßer Produktion, etwa durch verunreinigtes Waschwasser, können solche Produkte laut Verbraucherzentrale mit Krankheitserregern belastet sein.
Für Hepatitis A gilt in Deutschland laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine namentliche Meldepflicht. Wer erkrankt ist oder einen begründeten Verdacht hat, muss das zuständige Gesundheitsamt informieren. Da Infizierte andere Personen anstecken können, ist laut Verbraucherzentrale eine sorgfältige Händehygiene besonders wichtig.
