STZ+STZ+Schufa
: Schulden getilgt, Daten noch da

Die Schufa darf bestimmte Informationen weiterhin speichern. Das Urteil des BGHhat aber auch überraschende Vorteile für Verbraucher, kommentiert Christian Gottschalk.
Kommentar von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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Die Schufa hat vor dem BGH einen Erfolg erzielt.

dpa