Allwetterreifen im Winter: Gilt der Versicherungsschutz?

Allwetterreifen müssen im Winter das Alpine-Symbol aufweisen.
Zigmunds Dizgalvis / shutterstock.comGrundsätzlich gilt: Wer mit Allwetterreifen fährt, ist ganz normal versichert. Probleme entstehen in der Regel erst dann, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen die falsche Bereifung montiert ist – also Reifen, die rechtlich nicht als Winterreifen gelten.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht mit festem Datum, sondern eine situative Regelung. Nach Angaben des ADAC sind Winterreifen vorgeschrieben, sobald die Straßen winterlich sind, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Grundlage ist § 2 Absatz 3a StVO. Die bekannte Faustregel „O bis O“ ist nur eine Orientierung, aber rechtlich nicht entscheidend, wie der ADAC erklärt.
Welche Allwetterreifen gelten als Winterreifen?
Allwetterreifen sind im Winter erlaubt, wenn sie die richtige Kennzeichnung haben. Laut ADAC werden Ganzjahresreifen rechtlich wie Winterreifen behandelt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Wie der ADAC und auch die Polizei NRW mitteilen, reicht eine reine M+S-Kennzeichnung bei winterlichen Straßenverhältnissen allein nicht mehr aus.
Was bedeutet das für die Versicherung?
Für den Versicherungsschutz ist genau dieser Punkt entscheidend. Die Versicherungen zahlen auch bei einem Unfall mit Ganzjahresreifen im Winter grundsätzlich weiter. Egal, ob mit Bergpiktogramm oder ohne. Entspricht die Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen zum Unfallzeitpunkt allerdings nicht den gesetzlichen Vorgaben (kein Bergpiktogramm), können Versicherer ihre Leistungen einschränken oder Rückforderungen stellen.
Zum Beispiel kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen, wenn unzulässige Reifen laut Gutachten oder Einschätzung der Versicherung mitverantwortlich für den Unfall waren. Darüber hinaus kann die Kfz-Haftpflicht zwar den Schaden des Unfallgegners regulieren, aber den eigenen Versicherungsnehmer im Nachgang in Regress nehmen. Dabei sind Rückforderungen bis zu 5.000 Euro möglich.
Und auch Unfallopfer können Nachteile haben, wenn nachgewiesen wird, dass die falsche Bereifung zum Unfall beigetragen hat – dann kann es zu einer Mithaftung kommen und Schäden werden unter Umständen nicht vollständig ersetzt.
Entscheidend ist daher: Allwetterreifen stellen im Winter kein Versicherungsproblem dar, solange sie bei Winterwetter als zulässig gelten. Laut ADAC ist das der Fall, wenn sie das Alpine-Symbol tragen – dann werden sie wie Winterreifen behandelt. Zum Problem wird es vor allem bei Schnee, Eis oder Matsch, wenn Allwetterreifen ohne passende Kennzeichnung genutzt werden und dadurch ein Unfall passiert oder begünstigt wird.
