Nach Rechtsurteil: Darf Amazon Prime jetzt keine Werbung mehr zeigen?

Die Verbraucherzentrale hatte gegen Amazon geklagt.
gguy / shutterstock.comAmazon Prime Video darf seinen Bestandskunden Werbung nicht einfach aufzwingen. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 16. Dezember 2025 entschieden. Die Richter erklärten die Einführung von Werbung in Filmen und Serien ab Februar 2024 für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Worum es konkret geht
Amazon hatte seine Prime-Kunden Anfang Januar 2024 per E-Mail darüber informiert, dass Inhalte bei Prime Video künftig „in begrenztem Umfang“ Werbung enthalten würden. Gleichzeitig hieß es, es bestehe kein Handlungsbedarf, der Preis bleibe gleich. Wer weiter werbefrei schauen wollte, sollte zusätzlich 2,99 Euro im Monat zahlen.
Die Kammer stellte klar: Die Werbefreiheit war zwar nicht ausdrücklich Bestandteil der Nutzungsbedingungen, sie war aber für viele Kunden ein wesentlicher Grund für den Vertragsabschluss. Der „ungestörte Werkgenuss“ sei ein zentraler Wert des Abos gewesen. Amazon durfte diesen Kernpunkt nicht nachträglich ändern.
Weder die eigenen Vertragsbedingungen noch das Gesetz erlaubten es Amazon, Werbung einzuführen und gleichzeitig eine neue kostenpflichtige „werbefreie Option“ anzubieten. Auch auf die Programmfreiheit konnte sich der Konzern nicht berufen, da er selbst ursprünglich ein werbefreies Angebot geschaffen hatte.
Gilt das Urteil sofort?
Nein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Rechtslage formal offen. Inhaltlich ist die Linie des Gerichts aber eindeutig.
Was bedeutet das für Kunden?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen haben Bestandskunden weiterhin Anspruch auf eine werbefreie Nutzung von Prime Video – ohne Aufpreis. Parallel läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen, die auf Entschädigungen für Betroffene zielt. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen.
Kurz gesagt: Amazon durfte Werbung bei Prime Video nicht einfach einführen und dafür nachträglich Geld verlangen. Ob und wie das Unternehmen darauf reagiert, hängt von den nächsten juristischen Schritten ab.
