Bürgergeld für den Mai
: Verzögert sich die Auszahlung durch den Feiertag?

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus bezahlt. Am 1. Mai ist Feiertag. Wie wirkt sich das auf die Auszahlung aus?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Das Bürgergeld wird schon bald durch das Grundsicherungsgeld ersetzt.

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Das Bürgergeld wird von den Jobcentern so überwiesen, dass es pünktlich zum ersten Tag des Monats auf dem Konto der Empfänger verfügbar ist. Am 1. Mai ist Tag der Arbeit, ein bundeseinheitlicher Feiertag in Deutschland. Das wirkt sich auch auf die Auszahlung des Bürgergeldes aus.

Bürgergeld kommt trotzdem rechtzeitig

Die Jobcenter kalkulieren Feiertage bei der Auszahlung des Bürgergeldes mit ein. Die Bezüge für den Mai werden daher von vielen Jobcentern bereits am Dienstag, den 28. April, überwiesen. So bleibt genug Zeit für Banken, um den Betrag vor dem 1. Mai zu verbuchen. Die Empfänger können dann bereits am Feiertag über das Geld verfügen und es für tägliche Ausgaben nutzen.

Da die örtlichen Jobcenter für die Überweisung des Geldes zuständig sind, kann es sein, dass der Termin der Überweisung abweicht. So wäre zum Beispiel auch eine Überweisung am Mittwoch, den 29. April, denkbar. Fest steht jedoch, dass die Ämter das Geld mit genügend Puffer überweisen, um sicherzustellen, dass die Empfänger es rechtzeitig erhalten. Es muss also niemand befürchten, das Geld im Mai zu spät zu bekommen.

Im Zweifel beim Jobcenter nachfragen

Sollte es bei der Auszahlung doch einmal zu Verzögerungen kommen, ist es ratsam, sich direkt an das zuständige Jobcenter zu wenden. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit kann durch Eingabe der Postleitzahl die zuständige Behörde ermittelt werden.

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