STZ+STZ+Der Nachwuchs zieht aus
: Was tun mit dem leeren Kinderzimmer?

Manche Eltern konservieren es mit musealem Eifer, andere schaffen sofort Platz für Neues. Warum man dabei auch an die Steuer denken sollte.
Von
Harald Czycholl
Stuttgart
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Kita: ARCHIV - 29.04.2024, Nordrhein-Westfalen, Neuss: Farbige Kinder-Handabdrücke sind in einer Kindertagesstätte (Kita) zu sehen. (zu dpa: «Hamburg: Weniger Kita-Kinder unter drei Jahren») Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Während Wohnräume in gemieteten Wohnungen in neutralen Farben zurückgegeben werden müssen, ist in Kinderzimmern eine „kindgerechte, typische Wandgestaltung“ erlaubt – und muss beim Auszug auch nicht entfernt oder überstrichen werden.

dpa/Rolf Vennenbernd