Frühstartrente für Kinder
: Wann startet die Auszahlung?

Die Frühstartrente soll Kindern ab dem sechsten Lebensjahr ein finanzielles Startkapital für die private Altersvorsorge geben. Wann die staatlichen Einzahlungen beginnen, für welche Jahrgänge sie gelten und warum das Geld zunächst nicht ausgezahlt werden kann.
Von
Matthias Kemter
Stuttgart
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Euro-Banknoten: ARCHIV - 15.09.2025, Sachsen, Leipzig: Geldscheine liegen auf einem Tisch. (Symbolbild) (zu dpa: «Europäer können über Design neuer Euro-Banknoten abstimmen») Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Frühstartrente soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 starten. Erfahren Sie, wann die ersten Zahlungen beginnen, wer Anspruch hat und was mit dem Geld passiert.

Hendrik Schmidt/dpa

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstartrente beschlossen. Geplant ist, dass die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnt. Zunächst soll der Geburtsjahrgang 2020 profitieren. Dabei handelt es sich um Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Der Staat will für sie monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die ersten Zahlungen könnten damit im Jahr 2027 erfolgen.

Ab 2027 kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu

Ab dem Jahr 2027 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, der in diesem Jahr sechs Jahre alt wird. Auf diese Weise wird die Förderung schrittweise ausgeweitet. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Die staatliche Förderung soll bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden. Bis alle anspruchsberechtigten Kinder zwischen sechs und 18 Jahren berücksichtigt werden, dauert der vollständige Aufbau des Programms mehrere Jahre.

Eltern müssen kein eigenes Depot eröffnen

Die Eltern können für ihr Kind bei einem Anbieter ihrer Wahl ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnen. In dieses Depot zahlt der Bund die monatliche Förderung ein. Zusätzliche Einzahlungen durch Eltern oder Großeltern sollen ebenfalls möglich sein. Wird kein persönlicher Vertrag abgeschlossen, soll die Förderung dennoch nicht verfallen. Das Geld soll dann kollektiv angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Eröffnen die Eltern oder später das volljährige Kind ein eigenes Depot, können die bisher angesparten Mittel übertragen werden.

Das Geld wird nicht zum 18. Geburtstag ausgezahlt

Bei der Frühstartrente handelt es sich nicht um eine frei verfügbare monatliche Zahlung für Kinder oder Eltern. Die zehn Euro werden für die Altersvorsorge angelegt. Das geförderte Kapital soll grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Ab der Volljährigkeit kann das Depot mit eigenen Beiträgen weitergeführt oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Die Erträge sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Die tatsächliche Entwicklung des Guthabens hängt jedoch von der Wertentwicklung am Kapitalmarkt, den Kosten und möglichen zusätzlichen Einzahlungen ab.

Frühstartrente: Der Zeitplan im Überblick

  • 2026: Geplanter rückwirkender Förderbeginn zum 1. Januar für den Geburtsjahrgang 2020
  • 2027: Voraussichtlicher Beginn der ersten Auszahlungen an die Depots
  • Ab 2027: Jährlich kommt der jeweils sechsjährige Geburtsjahrgang hinzu
  • Bis zum 18. Geburtstag: Monatlich zehn Euro staatliche Förderung
  • Ab 18 Jahren: Eigenständige Fortführung oder Wechsel in einen anderen Altersvorsorgevertrag
  • Grundsätzlich ab 65 Jahren: Beginn der Auszahlung des geförderten Kapitals