Achtung, Frist endet bald!
: Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss

Mitte Januar endet für einige Autofahrer die Frist für den Umtausch des alten Führerscheins. Wer jetzt handeln muss.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Achtung, die Frist endet schon bald.

Thomas Nuehnen / shutterstock.com

Der Pflichtumtausch alter Führerscheine läuft weiter. Ziel ist ein einheitlicher, fälschungssicherer EU-Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033. In Deutschland erfolgt der Umtausch gestaffelt. Die nächste Frist läuft am 19. Januar 2026 aus.

Wer jetzt umtauschen muss

Umtauschen müssen alle, deren Kartenführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde. Entscheidend ist nur das Ausstellungsdatum des Führerscheins, das Geburtsdatum spielt dabei keine Rolle. Für diese Personengruppe endet die Frist am 19. Januar 2026. Wer jetzt noch den alten Führerschein hat, sollte schnell handeln.

Was passiert, wenn man nicht umtauscht?

Wer den Führerschein nicht innerhalb der gesetzlichen Pflicht umtauscht und weiterhin mit dem alten Dokument unterwegs ist, begeht laut Bundesregierung eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro verhängt werden. Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) handelt. Das wäre nur bei Bus- und Lkw-Führerscheinen der Fall. Das Versäumen der Umtauschfrist kann jedoch im Urlaub zu Problemen führen, etwa beim Mieten eines Leihwagens.

Das sind die restlichen Fristen für den Umtausch

Noch bis ins Jahr 2033 läuft die große Umtauschaktion. Folgende Führerscheine müssen bis dahin noch umgetauscht werden:

  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Da die Behörden Autofahrer nicht an bevorstehende Fristenden erinnern, sollte man sich selbst eine Erinnerung einrichten, um den Stichtag nicht zu versäumen.