Neuer Look – weniger drin und teurer: Verbraucherschützer küren „Romy Schokolade“ zur Mogelpackung des Monats

Süße und immer teurere Versuchung: Drei Tafeln Schokolade - dunkle Schokolade, weiße Schokolade und Vollmilch Schokolade.
Christian Charisius/dpa- Verbraucherzentrale Hamburg kürt „Romy Milchschokolade“ zur Mogelpackung des Monats.
- Inhalt schrumpfte von 200 auf 150 g, Verpackung bleibt ähnlich – neuer Look, gleicher Genuss.
- Verkaufspreis sinkt auf 2,49 Euro, doch der Grundpreis steigt laut Verbraucherzentrale um rund 11 Prozent.
- Hosta verweist auf kleinere Tafel für heutige Gewohnheiten und höhere Rohstoffkosten.
- Verbraucherschützer kritisieren sinkenden Mindestkakaoanteil, geänderte Angaben und Werbeaussagen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Es gibt Inhaltsstoffe in Schokolade, die nachweislich eine positive Wirkung auf unser Gemüt haben – etwa Koffein und Theobromin. Hinzu kommen die Ausschüttung von Endorphinen und Serotonin, die Stress reduzieren und entspannend wirken. Die Mengen an stimmungsaufhellenden Substanzen sind allerdings gering, so dass der Glückseffekt eher kurzfristig ist und nicht als langfristiges Antidepressivum dient.

Niedrigerer Verkaufspreis, aber trotzdem teurer: Hosta hat den Preis für seine „Romy Schokolade“ zwar reduziert, gleichzeitig aber auch den Inhalt deutlich geschrumpft. Damit ist Romy die „Mogelpackung des Monats“ der Verbraucherzentrale Hamburg.
© Verbraucherzentrale HamburgDeutlich reduziert und doch deutlich teurer
Aber es geht bei Schokoladen-Produkten ja nicht nur um Genuss und Glücksgefühle, sondern auch um den Preis. Und der kennt seit langem nur eine Richtung: nach oben. Das neueste (Negativ-)Beispiel: Die Hosta GmbH & Co. KG in Stimpfach hat die Füllmenge der „Romy Milchschokolade“ mit Kokos-Kakao-Creme deutlich reduziert. Statt bislang 200 Gramm enthält die Tafel jetzt nur noch 150 Gramm. Das sind 25 Prozent weniger Inhalt.
Das Format der Verpackung bleibt dabei weitgehend unverändert: Die Tafel wird weiterhin in einer quadratischen Packung gleicher Größe angeboten. Lediglich die Gestaltung wurde mit einer neuen Farbgebung modernisiert. Auf der Vorderseite findet sich zudem der Hinweis „Neuer Look, gleicher Genuss“.
Doch „diesen Wink mit dem Zaunpfahl“ dürften die wenigsten verstehen, heißt es seitens der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dass sich hinter dem neuen Look auch deutlich weniger Schokolade verbirgt, denken die meisten Verbraucher wohl eher nicht.“
Nur auf den ersten Blick günstiger

Wer im Supermarkt nur auf den Verkaufspreis schaut, könnte meinen, die Romy Schokolade sei günstiger geworden. Die neue 150-Gramm-Tafel kostet meist 2,49 Euro statt zuvor 2,99 Euro. Tatsächlich zahlen Verbraucher jedoch mehr: Bezogen auf den Grundpreis ergibt sich trotz des niedrigeren Verkaufspreises eine versteckte Preiserhöhung von rund 11 Prozent.
© Verbraucherzentrale HamburgHosta verweist auf höhere Rohstoffkosten
In einer Stellungnahme der Hosta GmbH Co. KG erklärt die Firma, dass „die kleinere Tafel stärker den heutigen Konsumgewohnheiten“ entspreche. Zusätzlich verweist die Firma auf „in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Rohstoffkosten, auch wenn sich die Marktpreise inzwischen teilweise wieder entspannt haben.“
Aus Sicht der Verbraucherschützer greift diese Begründung zu kurz. Die Preise für Rohkakao sind inzwischen im Durchschnitt wieder auf ein Niveau gefallen, das etwa dem von Ende 2023 entspricht. Zwischenzeitlich lagen die Preise sogar deutlich niedriger.
Hinzu kommt laut Verbraucherzentrale: Bei der Romy Schokolade werde ein Teil der Kakaobutter durch andere pflanzliche Fette wie beispielsweise Sheabutter ersetzt. Das sei bereits bei der „alten“ Variante der Fall gewesen und könne die Herstellungskosten reduzieren. Nach der Kakaoverordnung dürften bestimmte pflanzliche Fette bis zu einem Anteil von maximal fünf Prozent am Gesamtprodukt zugesetzt werden. Bei Schokolade sei dies in Deutschland allerdings sehr unüblich.

„Werbung mit unveränderter Rezeptur aus unserer Sicht irreführend", urteilt die Verbraucherzentrale Hamburg.
@ Verbraucherzentrale HamburgWas die Verbraucherschützer zudem kritisieren
Aus Sicht der Verbraucherschützer sind auch mehrere Werbeaussagen auf der neuen Verpackung irreführend:
- Auf der Rückseite heiße es unter anderem: „Moderner Look, Schlankere 150 g Tafel – aber alles, was ROMY ausmacht, bleibt erhalten: Kokosgenuss ohne Kompromisse.“
- An anderer Stelle werbe Hosta sogar ausdrücklich mit „Keine Kompromisse“ und einer „unveränderten Rezeptur – gleicher Genuss wie immer“.
Ein Vergleich der Zutatenlisten der alten und der neuen Tafel zeigt laut den Testern allerdings Unterschiede:
- Der Mindestkakaoanteil im Milchschokoladenanteil sei laut Kennzeichnung von 35 auf 31 Prozent gesunken.
- Auch die Nährwertangaben würden sich unterscheiden: So steigt demnach beispielsweise der Kohlenhydratgehalt von 47 auf 51 Gramm pro 100 Gramm, während Fett, Zucker, Eiweiß und Salz leicht zurückgehen.
- Außerdem sei die Bezeichnung ‚Molkenerzeugnis‘ zu ‚Süßmolkenpulver‘ geändert worden
Verbraucherschützer: Warum die Schoki-Werbung irreführend ist
Wer ausdrücklich mit einer „unveränderten Rezeptur“ werbe, sollte auch eine unveränderte Rezeptur anbieten, mahnen die Verbraucherschützer an. „Wenn sich gleichzeitig Angaben zu wesentlichen Bestandteilen des Produkts ändern, ist eine solche Werbeaussage aus unserer Sicht irreführend.“
Das gelte insbesondere für den gesunkenen Mindestkakaoanteil im Milchschokoladenanteil. Für Verbraucher, die einen höheren Kakaoanteil mit einer höheren Produktqualität verbinden, sei dies eine relevante Veränderung.
Auch die geänderte Bezeichnung von „Molkenerzeugnis“ zu „Süßmolkenpulver“ werfe Fragen auf. Zwar sei der neue Begriff präziser und könne dieselbe Zutat bezeichnen. „Ob sich dahinter tatsächlich unverändert dieselbe Zutat verbirgt, lässt sich anhand der Kennzeichnung allein jedoch nicht abschließend beurteilen.“

Zutatenliste im Vergleich: oben die alte Rezeptur . . .
© Verbraucherzentrale Hamburg
. . . unten die neue Variante der "Romy Schokolade".
@ Verbraucherzentrale HamburgFazit der Verbraucherzentrale: „Damit fällt die neue Romy Tafel gleich in zweifacher Hinsicht negativ auf: Sie enthält deutlich weniger Schokolade und wird bezogen auf den Grundpreis teurer, während die Verpackungsgestaltung zugleich den Eindruck vermittelt, beim Produkt selbst habe sich nichts verändert.“
So lassen Sie sich beim Einkauf nicht täuschen
Kommt Ihre Lieblingsschokolade plötzlich im neuen Look daher, kann mehr dahinterstecken als nur ein optisches Update. Hersteller verändern im Zuge einer solchen Neuerung mitunter die Füllmenge oder die Rezeptur.
Bleibt der Preis dabei gleich oder sinkt er weniger stark als die Füllmenge, kann der Preis pro Kilogramm steigen - eine indirekte Preiserhöhung. Was hilft dabei, sich nicht täuschen zu lassen? Drei Tipps:
1. Auf Mengenangaben achten
Achten Sie bewusst drauf, wie viel Gramm vom Produkt in der Packung drin sind. Und wie viel das Lieblingsprodukt pro Packung und Kilo kostet. So fällt eher auf, wenn man plötzlich weniger für sein Geld bekommt.
Ein Beispiel:
- Eine Tafel Schokolade kann beispielsweise statt 200 nur noch 150 Gramm wiegen.
- Kostet sie dann 1,80 statt zwei Euro, ist sie zwar insgesamt günstiger.
- Der Preis pro Kilogramm steigt jedoch von zehn auf zwölf Euro.
Um eine versteckte Preisveränderung gegenüber einem früheren Produkt festzustellen, hilft der Blick auf den Grundpreis laut Verbraucherzentrale Hamburg allerdings oft nur begrenzt weiter. Dafür braucht man schließlich auch die frühere Füllmenge und den früheren Gesamtpreis. Beides hat man am Marktregal aber oft nicht mehr im Kopf. Alte Verpackungen oder Fotos des Vorgängerprodukts können unter Umständen weiterhelfen.
2. Bei Neuerungen kritisch hinsehen
Hinweise wie „neue Rezeptur“ oder „verbesserte Qualität“ sollten zum genaueren Hinsehen veranlassen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Hersteller mit solchen Hinweisen teils versteckte Preiserhöhungen zu verschleiern versuchen.
3. Über Mogelpackungen informieren
Preiserhöhungen an sich sind nicht verboten, es gilt die Vertragsfreiheit, wie die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt. Mogelpackungen können jedoch unter Umständen gegen geltendes Recht verstoßen.
Eine Irreführung kann den Informationen zufolge insbesondere dann vorliegen, wenn Größe, Gestaltung und Aufmachung einer Verpackung weitgehend unverändert bleiben, die Füllmenge reduziert wird und das Produkt zum gleichen oder sogar zu einem höheren Preis verkauft wird. Ob ein Gesetzesverstoß vorliegt, hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Wer sich getäuscht fühlt, kann sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentralen wenden oder das Produkt über das Meldeformular der Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg melden. Bei einer fehlerhaften Grundpreisauszeichnung ist die jeweils zuständige Behörde, mancherorts die Eichämter, der richtige Ansprechpartner. (mit dpa-Agenturmaterial)
