Schule & Arbeit: Ab wann gibt es Hitzefrei?

Ab wann gibt es Hitzefrei?
IMAGO / Pond5 ImagesIm Sommer freuen sich viele über warme Temperaturen und Sonnenstrahlen. Teils ist es allerdings so warm, das der Deutsche Wetterdienst in weiten Teilen des Landes vor Hitze oder sogar extremer Hitze warnt. Temperaturen von über 30 Grad bedeuten oft auch, dass es schon am frühen Morgen besonders heiß ist. Vor allem Schüler stellen sich dann die Frage: „Kriegen wir Hitzefrei?“
Die erste einheitliche Regelung zum „Hitzefrei“ wurde vor etwa 130 Jahren vom Preußischen Kultusminister Julius Robert Bosse eingeführt. Damals galt: Bei 25 Grad Celsius im Schatten um 10 Uhr morgens durfte der Unterricht nicht länger als vier Stunden dauern. Aber wie ist es heute?
Hitzefrei an Schulen
Es gibt keine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, die vorschreibt, wann „Hitzefrei“ gewährt wird. In jedem Bundesland ist es deswegen völlig unterschiedlich geregelt, wann es Hitzefrei geben kann.
Die jeweiligen Kultusministerien der Länder sprechen Empfehlungen aus. Die Entscheidung über ein „Hitzefrei“ liegt aber schlussendlich bei den jeweiligen Schulleitungen, die die spezifischen Umstände vor Ort berücksichtigen müssen.
Besonders wichtig ist hierbei das Wohl der Schüler, insbesondere, wenn es um Betreuung geht, da nicht alle Schüler nach „Hitzefrei“ direkt nach Hause können.
In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es als Anhaltspunkt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius, in der Sekundarstufe II ist kein „Hitzefrei“ vorgesehen. Das baden-württembergische Kultusministerium hingegen empfiehlt, sich an folgenden Kriterien zu orientieren:
Hitzefrei am Arbeitsplatz
Grundsätzlich gibt es auch hier keine Regelung dafür, dass ein Arbeitnehmer von seinen Aufgaben aufgrund der Hitze befreit wird.

Grundsätzlich gibt es keine Regelungen für „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz.
Foto: www.imago-images.de/IMAGO/xafrica_imagesxEs gibt allerdings Regeln, die den Arbeitsplatz betreffen:
Obwohl es keine Rgelung für "Hitzfrei" am Arbeitsplatz gibt, gelten bestimmte Maßnahmen, die ein Arbeitgeber einzuhalten hat, wenn die Temperatur im Arbeitsraum 26 Grad überschreitet. In diesem Fall gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für den Arbeitgeber ein Stufenmodell für Maßnahmen vor:
Weitere Maßnahmen zur Temperatursenkung
Weitere Maßnahmen, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin den Arbeitgebern empfiehlt, um ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ zu gewährleisten sind folgende:
Muss der Arbeitgeber die Maßnahmen auch im Homeoffice umsetzen?
Das kommt darauf an, wie der Arbeitsplatz zu Hause definiert ist. Ein Telearbeitsplatz – also Arbeitsplatz im Zuhause des/der Arbeitnehmenden – ist rechtlich definiert und die Verantwortung liegt hier beim Arbeitgeber. Hierbei gelten ähnliche Ansprüche an beispielsweise Sicherheit und der ergonomischen Gestaltung, wie am regulären Arbeitsplatz im Betrieb, erklärt die BAuA.
Bei „Mobiler Arbeit“ oder auch „Homeoffice“ gibt es kaum Regelungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes. Laut BAuA ist in diesem Fall nicht der Arbeitgeber verantwortlich, so auch nicht für das Raumklima in den eigenen vier Wänden.
Tipps gegen Hitze im Büro
Und was kann man tun, wenn es in Räumen (aber auch generell) besonders warm ist?
Außerdem wichtig: Lüften - während einer Hitzewelle allerdings nur, wenn es draußen kühler ist als in Büro und Co. Ist die Temperatur im Freien erstmal höher als Drinnen, hat Lüften keinen Zweck. Dann sollte man das lieber in der Nacht oder in die kühleren Morgenstunden machen. Außerdem kann es helfen, Fenster zu verschatten (etwa mit Rollos oder Jalousien) und diese sowieso tagsüber geschlossen zu halten.