Sitzenbleiben in Baden-Württemberg: Mit welchen Noten muss man die Klasse wiederholen?

Unter welchen Umständen ein Schüler eine Ehrenrunde drehen muss, ist in der zuständigen Versetzungsverordnung festgehalten.
ESB Professional / shutterstock.comWenn sich das Schuljahr dem Ende zuneigt gehen die Rechnereien über mögliche Versetzungsszenarien los. Alle Schularten (Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gymnasium) haben ihre eigene Versetzungsordnung, die ähnlich aufgebaut ist.
Wann bin ich versetzungsgefährdet?
Wer die Note „mangelhaft“ in ein bis drei Fächern vorweist, der kann je nach Versetzungsordnung durch bestimmte bessere Noten in anderen Fächern die schlechten Noten ausgleichen. Außerdem kann die Note „ungenügend“ nicht immer ausgeglichen werden. In den Fächern Sport, Musik und Bildende Kunst gibt es Sonderregeln.
Versetzungsanforderungen der Werkrealschule (gilt auch für die Hauptschule)
Wer in einem maßgebenden Fach eine 6 oder in zwei maßgebenden Fächern eine 5 hat, der darf in keinem anderen maßgebenden Fach schlechter als eine 4 sein. Sollte dies der Fall sein, müssen diese Fächer sinnvoll ausgeglichen werden:
Andernfalls muss der Schüler die Klasse wiederholen. Weitere Sonderfälle und um welche maßgebenden Fächer es geht, lesen Sie in hier: Werkrealschulverordnung (gilt auch für Hauptschule) Baden-Württemberg
Versetzungsanforderungen Realschule
Nach den Orientierungsstufen 6 und 7 kann die Realschule auf M-Niveau (Vorbereitung auf den Realschulabschluss nach Klasse 10) oder G-Niveau (Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss nach Klasse 9) weiter besucht werden. Die Versetzungsanforderungen auf Niveau G gleichen der Voraussetzungen der Werkrealschule.
Versetzungsanforderungen Niveau M
Folgende Leistungen müssen erbracht werden, um in eine höhere Klasse versetzt zu werden:
Wenn in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als eine 4 vorliegt, können die Leistungen für eine Versetzung ausgeglichen werden:
Andernfalls muss der Schüler die Klasse wiederholen. Infos zu den Fächern und alles Weitere finden Sie in der Versetzungsverordnung für die Realschule in Baden-Württemberg.
Versetzungsanforderungen Gymnasium
Folgende Leistungen müssen erbracht werden, um in eine höhere Klasse versetzt zu werden:
Wenn in höchstens zwei Fächern eine schlechtere Note als eine 4 vorliegt, können die Leistungen für eine Versetzung ausgeglichen werden:
Andernfalls muss der Schüler die Klasse wiederholen. Alle weiteren Infos zu allen Fächern finden Sie in der Versetzungsordnung für das Gymnasium in Baden-Württemberg.
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Ich werde nicht versetzt – gibt es noch andere Möglichkeiten?
Wer aufgrund zu schlechter Noten die Klasse wiederholen muss, kann in speziellen Fällen doch noch auf eine Versetzung hoffen:
- Der Schüler war länger als 8 Wochen krank.
- Der Schüler musste ohne sein Verschulden die Schule wechseln.
- Der Schüler war in seinem Leistungsvermögen aufgrund schwerwiegender und von ihm nicht zu vertretenden Gründen beeinträchtigt.
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Was passiert, wenn ich eine Klassenstufe zweimal wiederholen muss?
Sowohl auf der Realschule als auch auf dem Gymnasium müssen die Schüler in folgenden Szenarien die Schule verlassen:
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
Wann kann ich die Klasse freiwillig wiederholen?
Es ist möglich, eine Klasse freiwillig zu wiederholen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, ist in der jeweiligen Versetzungsordnung festgelegt. Beachten Sie dennoch, dass eine freiwillige Wiederholung in der Realschule oder auf dem Gymnasium als Wiederholung wegen Nichtversetzen eingestuft wird. Das bedeutet, dass der Schüler die Schule verlassen muss, sofern er nach der Wiederholung nicht versetzt wird.
