Die wichtigsten Fristen: Wie lange kann man am Sonntag wählen?

Die Wahllokale habe von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Anne Czichos / shutterstock.cokWählen kann man am Sonntag bis um 18:00 Uhr in den Wahllokalen. Geöffnet sind diese ab 8:00 Uhr morgens. Es gibt aber noch ein paar weitere wichtige Fristen für den Wahlsonntag. Hier sind alle relevanten Infos aufgelistet.
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Hinweis
Wählen im Wahllokal
Von 8:00 bis 18:00 Uhr am Sonntag.
Briefwahlbeantragung
Die Briefwahl kann bis Freitag um 18:00 Uhr beantragt werden. In nachgewiesenen Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) auch bis um 15:00 Uhr am Wahlsonntag.
Briefwahlabgabe
Sollte mit der Post spätestens am Donnerstag abgeschickt werden. Eine persönliche Abgabe ist bis Sonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt möglich. Die Adresse steht auf den roten Umschlägen.
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Was ist, wenn man zu spät dran ist?
Sollten Sie es am Sonntag nicht vor 18:00 Uhr ins Wahllokal schaffen, können Sie nicht mehr an der Wahl teilnehmen. Es kann sich daher noch lohnen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen, wenn sich abzeichnet, dass man es aus Zeitgründen nicht ins Wahllokal schafft.
Allerdings gilt für den Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ebenfalls die Frist bis 18:00 Uhr. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen können bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden. Für den Versand mit der Post empfiehlt das Innenministerium von Baden-Württemberg, die Unterlagen spätestens am Donnerstag loszuschicken. Ansonsten kommen Sie möglicherweise nicht mehr rechtzeitig an.
Schaffen Sie es nicht vor Donnerstag, die Briefwahlunterlagen abzuschicken, ist es sicherer, sie eigenständig in den Briefkasten des Wahlamtes zu werfen. Die Adresse steht auf dem roten Umschlag, den Sie mit den Unterlagen erhalten haben.
