Vorsicht bei Wildtieren
: Streicheln streng verboten! Nicht jedes verlassene Jungtier ist in Not

Die Natur ist kein Streichelzoo. Wer in der Natur ein Jungtier sieht, darf es auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Wir stellen sieben Tierarten vor, die hierzulande recht häufig vorkommen.
Von
Markus Brauer
Stuttgart
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  • Rehkitze sind vor allem durch die Wiesenmaht gefährdet. Jedes Jahr werden viele von ihnen dabei getötet. Kitze haben noch keinen Fluchtinstinkt, pressen sich an den Boden und vertrauen darauf, dass sie noch keine Witterung abgeben und gut getarnt sind. Auch frei laufende Hunde sind eine große Gefahr.

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  • Auch Igel sollte man unbedingt in Frieden lassen. Die Stacheltiere können sich von klein auf gut bewegen und finden auch als Halbwüchsige problemlos zum Nest zurück. Junge Igel finden auch überall Nahrung und sind schon recht eigenständig.

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  • Ein Vogel (hier ein Amsel-Nestling), der noch klein ist und wenig Federn hat, ist wahrscheinlich aus dem Nest oder Nistkasten gefallen. Wenn man weiß, wo sich der Nistplatz befindet, kann man ihn wieder dorthin legen. Vögel verstoßen ihren Nachwuchs in der Regel nicht aufgrund eines fremden Geruchs.

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  • Die goldigen Entenküken in ihrem ­Daunenkleid sind im Frühjahr in ­städtischen Parks und Grünanlagen häufig anzutreffen. Sie verbringen den Großteil des ­Ta­ges mit der Mutter auf dem Wasser. Die größte Gefahr sind Hechte oder Welse, die nach ihnen schnappen.

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  • Eichhörnchen wohnen in kugelförmige Baumnestern (Kobel), wo sie ihre Jungen zur Welt bringen. Es ist unwahrscheinlich, ein junges Eichhörnchen abseits des Nestes anzutreffen. Eichhörnchen sind Eierräuber, die nicht nur Nüsse vergraben. Für nistende Vögel sind sie eine ernsthafte Gefahr.

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  • Wer in der Natur Frischlinge (kleine Wildschweine) sieht, sollte sofort das Weite suchen. Mit Muttertieren (Bachen) ist nicht zu spaßen. Wenn ein frei laufender Hund auf einen Wurfkessel – eine Schutzburg für Frischlinge – trifft und die Bache auftaucht, macht sie dem Hund den Garaus.

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  • Eulen-Eltern (hier ein junger Kauz) versorgen ihre Ästlinge (Jungtiere), solange sie flugunfähig sind. Während sie jagen, bleiben die Jungen allein zurück. Wer eine verletzte Eule oder einen Greifvogel findet, sollte das Tier in eine Auffangstation – etwa die des Deutschen Falkenordens – bringen, wo es aufgepäppelt und später wieder ausgewildert wird.

    Klaus Lachenmeier/dpa
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Das Frühjahr ist stets die Jahreszeit, in der sich die Kinderstube der Natur füllt. Überall in den Wäldern, auf den Feldern und Wiesen erwacht die Tierwelt zu neuem Leben. Rehkitze, Feldhasen, Füchse, Eichhörnchen, Amseln, Eulen und Frischlinge werden geboren. Ein faszinierendes Schauspiel, das man leider nur selten zu Gesicht bekommt. Wildtiere sind sehr scheu und ihr Nachwuchs weiß sich gut zu verbergen.

Berühren? Auf gar keinen Fall!

Doch manchmal, wie es der Zufall so will, treffen Wanderer, Spaziergänger, Kinder und Jugendliche auf ein kleines geflecktes braunes Wesen, das sich auf den Boden presst und vor Angst zittert. Der erste Reflex: Man will reflexartig das Rehkitz vorsichtig berühren und streicheln.

Noch schlimmer: Man packt das vermeintlich mutterlose Tier kurzerhand ins Auto, bringt es zum Förster oder nimmt es mit nach Hause.

Ein verhängnisvoller Fehler, der dem Kitz das Leben kosten wird. Wildtiere brauchen keine Bekümmerung. Rehkitze oder Junghasen werden abgelegt, während das Muttertier auf Nahrungssuche geht. Das Jungtier wird regelmäßig von der Mutter besucht und mit allem versorgt, was es zum Überleben braucht.

Für das Jungtier bedeutet das den sicheren Tod

Wir dürfen bei Wildtieren nicht menschliche Maßstäbe ansetzen. Das ist falsch verstandene Tierliebe, die nach dem Kindchen-Schema abläuft: Das Tierbaby ist allein und schaut einen mit großen Kulleraugen an. Wir haben das innere Bedürfnis, uns um es zu kümmern.

Bei einem Kind ist das vielleicht angebracht, aber nicht beim Wildtier. Die Elterntiere würden ihren Nachwuchs verstoßen, wenn menschliche Witterung an ihm haftet. Die Gefahr, dass die Mutter nicht mehr zurückkommt, ist sehr groß. Für das Jungtier bedeutet das den sicheren Tod.

Wildtier mitnehmen ist Wilderei

Rechtlich ist die Sache eindeutig: Wer ein neugeborenes oder erwachsenes Wildtier mitnimmt, begeht laut Paragraf 292 Strafgesetzbuch (StGB) Jagdwilderei. Das gilt auch, wenn man die Absicht hat, es wieder freizulassen. Findet man ein krankes oder verletztes Tier, sollte man sich sofort an den zuständigen Jäger oder Förster wenden.