Feiertag am 1. Mai
: Verzögert sich die Wohngeld-Auszahlung?

Der 1. Mai ist ein bundeseinheitlicher Feiertag. Verzögert sich dadurch die Wohngeld-Auszahlung?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand.

dpa-Zentralbild

Das Wohngeld wird monatlich im Voraus ausbezahlt. Das heißt, das Geld für den Mai wird Ende April ausbezahlt. Dabei achten die Ämter darauf, dass die Empfänger über das Geld am ersten Tag des Monats verfügen können.

Feiertage werden bei der Auszahlung selbstverständlich berücksichtigt. Für die Wohngeld-Auszahlung im Mai bedeutet das, die Überweisung wird vorgezogen, sodass das Geld pünktlich zum 1. Mai auf dem Konto der Empfänger eingeht und diese darüber verfügen können.

In der Regel wird die Überweisung zwischen dem 28. und 29. April durchgeführt. So bleibt noch genug Zeit für die Banken, um das Geld zu verbuchen. Sollte es bei der Auszahlung des Wohngelds zu Problemen kommen, sollten sich Betroffene direkt an das zuständige Amt wenden.

Ändert sich mit der neuen Grundsicherung etwas?

Das Wohngeld bleibt 2026 eine eigenständige Leistung für einkommensschwächere Haushalte, die nicht in der Grundsicherung liegen. Die Einführung der neuen Grundsicherung ab dem 1. Juli 2026 ändert die rechtliche Grundlage des Wohngeldes selbst nicht. Es gelten weiterhin Einkommens‑, Vermögens‑ und Mietgrenzen nach dem Wohngeldgesetz. Die strengeren Miet‑ und Wohn‑Regeln der neuen Grundsicherung gelten nur für deren Leistungsempfänger, nicht für „reine“ Wohngeld‑Bezieher.

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