Eifersuchtstat in Kirchheim
: Fausthiebe nach dem Abendessen – 41-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt

Weil er in einer Kirchheimer Wohnung einen 62-jährigen Bekannten mit Fausthieben attackierte, wurde ein 41-Jähriger jetzt zu acht Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Von
Petra Pauli
Esslingen
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Das Landgericht Stuttgart verurteilte am Montag einen 41-jährigen Mann wegen Totschlags zu acht Jahren Haft.

dpa

Es war als feuchtfröhliches Abendessen geplant, um sich gegenseitig kennenzulernen und vielleicht sogar Freundschaft zu schließen. Doch das Treffen, zu dem ein 62-Jähriger ein Pärchen in seine Wohnung in Kirchheim eingeladen hatte, endete im Dezember 2024 in einem Gewaltexzess. Der Gastgeber wurde mit Fausthieben so schwer verletzt, dass er starb. Das Stuttgarter Landgericht macht dafür einen 41-Jährigen verantwortlich und verurteilte ihn am Montag wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren.

Die Kammer ist damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Als Motiv nannte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung Eifersucht. Die Partnerin des Angeklagten und das spätere Opfer kannten sich vom Szenetreff am Gaiserplatz. Sie soll auf den Besuch gedrängt haben, um die Vorbehalte ihres Partners gegen den väterlichen Freund, den der 41-Jährige bis dahin kaum kannte, auszuräumen. Die Beziehung der Lebensgefährtin zum Opfer war wohl freundschaftlich, kollegial und relativ problemlos, zum Angeklagten aber sehr schwierig. Es hat wohl immer wieder Streit gegeben.

Acht Fausthiebe gegen den Kopf und mehrere Rippen gebrochen

Der verhängnisvolle Abend aber begann harmonisch. „Die Stimmung war ausgelassen und nicht aggressiv“, so beschreibt es die Vorsitzende Richterin, alle Beteiligten hätten teilweise bereits seit dem Vormittag reichlich hochprozentigen Alkohol getrunken. Als die Frau nach Mitternacht duschen wollte und dafür ins Bad ging, sollen der Angeklagte und der 62-Jährige in Streit geraten sein. Der 41-Jährige unterstellte ihm, ein sexuelles Verhältnis mit seiner Freundin zu haben, und machte das daran fest, dass der Gastgeber der Frau frische Wäsche durch die Tür reichte. „In diesem Moment entschloss sich der Angeklagte, ihn anzugreifen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der 41-Jährige habe mindestens acht Mal „wuchtig und gezielt“ mit der Faust auf den Kopfbereich des Opfers eingeschlagen und ihm mehrere schwere Rippenbrüche zugefügt, als er sich auf dessen Oberkörper setzte. „Er nahm in Kauf, dass sein Gegenüber lebensgefährlich verletzt wird. Die Folgen waren ihm egal“, so die Richterin.

Bluttat in Kirchheim – Angeklagter schläft beim Opfer ein

Zeitweise sei der Angeklagte dann eingeschlafen, während das Opfer blutüberströmt und regungslos am Boden lag. Später habe er mit seiner Freundin, die sich bis dahin aus Angst im Bad eingeschlossen und die die Tat nur mitgehört hatte, die Wohnung in der Kolbstraße verlassen. Einen Notruf wollte er auch auf ihr Drängen hin nicht absetzen. Da Angehörige den 62-Jährigen am Morgen nach der Tat nicht erreichen konnten, riefen sie die Polizei, die am 11. Dezember die Leiche des Witwers in dessen Wohnung fand.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Schwurgerichtskammer, dass er über seinen Anwalt die Tat zum Prozessauftakt eingeräumt und Reue gezeigt habe. Strafmildernd habe sich zudem ausgewirkt, dass ein erheblicher Einfluss von Rauschmitteln während der Tat nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden konnte. Der genaue Promillewert habe sich aber nicht mehr ermitteln lassen.

Eine Ohrfeige als Auslöser der Gewalt hat es wohl nie gegeben

Die Richterin hielt indes die Aussage, der 62-Jährige habe ihm eine heftige Ohrfeige verpasst und damit den Streit erst ausgelöst, für eine Schutzbehauptung. Es gebe nichts, was für diese Annahme spreche. „Das Opfer war als sehr gesellig und nicht aggressiv bekannt“, sagte sie. Dennoch sei das Geständnis umfassend gewesen und könne nicht als „Salamitaktik“ angesehen werden. Der Verteidiger, der die Familie des Opfers als Nebenkläger vertritt, hatte in seinem Plädoyer am vorletzten Verhandlungstag kritisiert, dass der Angeklagte nur die Dinge einräume, die ohnehin auf der Hand liegen würden. Er hatte sich für eine deutlich härtere Bestrafung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.